§ 12 GebReinAusbVO - Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Anwenden von Grund- und Außenreinigungsverfahren,
2.
Durchführen von Hygienemaßnahmen,
3.
Reinigen, Pflegen und Konservieren von Oberflächen sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.