(1) Die Bachelorprüfung hat bestanden, wer
- 1.
die Modulprüfungen in den Modulen 2 bis 19 und in allen Praxismodulen bestanden hat, - 2.
die Bachelorthesis bestanden hat und - 3.
die Verteidigung der Bachelorthesis bestanden hat.
(2) Ist die Bachelorprüfung bestanden, verleiht die Hochschule den akademischen Grad „Bachelor of Laws (LL. B.)“.