§ 3 GüLogFachwBAProFV - Inhalt und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:

1.
„Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“ nach § 4,
2.
„Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“ nach § 5,
3.
„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 6.