Zur Beurteilung der Auswirkungen des Dritten und Fünften bis Neunten Kapitels und zu deren Fortentwicklung werden Erhebungen über
- 1.
die Leistungsberechtigten, denen - a)
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel (§§ 27 bis 40), - b)
Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel (§§ 47 bis 52), - c)
(weggefallen) - d)
Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel (§§ 61 bis 66), - e)
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem Achten Kapitel (§§ 67 bis 69) und - f)
Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem Neunten Kapitel (§§ 70 bis 74)
geleistet wird, - 2.
die Einnahmen und Ausgaben der Träger der Sozialhilfe nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel
Anwälte zum SGB 12
Rechtsanwältin Maike Gilgenast-Geppert
26506 Norden
Rechtsanwalt Stefan Fliege
26603 Aurich
Rechtsanwalt Niklas Sander
26802 Moormerland