Im praktischen Teil der Prüfung muss der Bewerber nachweisen, dass er die zur sicheren Führung eines Sportbootes (mit der jeweiligen Antriebsart) auf den Binnenschifffahrtsstraßen oder auf den Seeschifffahrtsstraßen oder allen Schifffahrtsstraßen notwendigen Fahrmanöver und Fertigkeiten beherrscht und zur Anwendung des theoretischen Wissens fähig ist.
Je nach Antriebsart sind Pflichtmanöver und sonstige Manöver durchzuführen. Für jedes Manöver hat der Bewerber zwei Versuche. Bei den sonstigen Manövern werden aus den fünf möglichen drei ausgewählt, von denen zwei ausreichend sein müssen. Aus neun möglichen Knoten werden sieben ausgewählt, von denen sechs ausreichend ausgeführt und erklärt werden müssen.
Beim Erwerb des Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen besteht die praktische Prüfung bei Besitz des Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen und der Antriebsart mit Antriebsmaschine aus den Pflichtmanövern gemäß Abschnitt I Nummer 1 des Praxisprotokolls.
Fähigkeiten, die beim Erwerb des Sportbootführerscheins für einen Geltungsbereich oder eine Antriebsart bereits erfolgreich geprüft wurden, werden beim Erwerb des Sportbootführerscheins für den anderen Geltungsbereich oder die andere Antriebsart grundsätzlich nicht erneut geprüft. Prüfungsteile (theoretische oder praktische Prüfung), die bei einem Prüfungsausschuss des anderen Verbands durchgeführt wurden, werden nicht anerkannt.
Für die praktische Prüfung ist ein Protokoll nach nachstehendem Muster zu verwenden:
Praktische Prüfung zum amtlichen Sportbootführerschein | ||||
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Prüfung am: | Prüfung in: | Prüfungsausschuss: | ||
Name: | Vorname: | Geb.-Datum: | ||
Inhaber/in Sportbootführerschein Binnenschifffahrtsstraßen | mit Antriebsmaschine | |||
Inhaber/in Sportbootführerschein Seeschifffahrtsstraßen | mit Antriebsmaschine | |||
I. Fähigkeiten mit Antriebsmaschine I.1 Pflichtmanöver | ||||
1. Versuch | 2. Versuch | |||
Alle Aufgaben müssen mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden. | 1. Rettungsmanöver unter Maschine (Mensch über Bord) | |||
2. Anlegen unter Maschine | ||||
3. Ablegen unter Maschine | ||||
4. Steuern nach Kompass (nur bei Seeschifffahrtsstraßen) | ||||
5. Peilen; Einfache oder Kreuzpeilung (nur bei Seeschifffahrtsstraßen) | ||||
Ergebnis Pflichtmanöver mit Antriebsmaschine | ausreichend | nicht ausreichend | ||
I.2 Sonstige Manöver | ||||
1. Versuch | 2. Versuch | |||
Von maximal drei Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden. | 1. Kursgerechtes Aufstoppen | |||
2. Wenden auf engem Raum | ||||
3. Steuern nach Schifffahrtszeichen/ Landmarken | ||||
4. Anlegen einer Rettungsweste/ eines Sicherheitsgurts | ||||
5. Manöverschallsignal (eins von drei) | ||||
Ergebnis Sonstige Manöver mit Antriebsmaschine | ausreichend | nicht ausreichend | ||
II. Fähigkeiten unter Segel II.1 Pflichtmanöver | ||||
1. Versuch | 2. Versuch | |||
Alle Aufgaben müssen mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden. | 1. Rettungsmanöver unter Segel (Mensch über Bord) | |||
2. Anlegen unter Segel | ||||
3. Ablegen unter Segel | ||||
Ergebnis Pflichtmanöver unter Segel | ausreichend | nicht ausreichend | ||
II.2 Sonstige Manöver | ||||
1. Versuch | 2. Versuch | |||
Von maximal drei Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden. | 1. Segel setzen/bergen | |||
2. Wenden/Halsen | ||||
3. Anluven/Abfallen | ||||
4. Steuern nach Wind/Schifffahrtszeichen | ||||
5. Anlegen einer Rettungsweste/ eines Sicherheitsgurts | ||||
Ergebnis Sonstige Manöver unter Segel | ausreichend | nicht ausreichend | ||
III. Knoten | ||||
1. Versuch | 2. Versuch | |||
Von maximal sieben verlangten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung richtig erklärt werden. | 1. Achtknoten | |||
2. Kreuzknoten | ||||
3. Palstek | ||||
4. Einfacher oder doppelter Schotstek | ||||
5. Stopperstek | ||||
6. Webleinstek | ||||
7. Webleinstek auf Slip | ||||
8. Rundtörn mit zwei halben Schlägen | ||||
9. Belegen einer Klampe mit Kopfschlag | ||||
Knoten ausreichend Knoten nicht ausreichend | Unterschrift Knoten-Prüfer/in | |||
Begründung bei nicht ausreichendem Ergebnis der Teile I bis III: | ||||
Praktischer Prüfungsteil mit Antriebsmaschine | Unterschrift Prüfer/in | |||
bestanden nicht bestanden | ||||
Praktischer Prüfungsteil unter Segel | Unterschrift Prüfer/in | |||
bestanden nicht bestanden |