Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin beim Friedrich-Loeffler-Institut (Kommission)
- 1.
gibt Empfehlungen zur Durchführung von Impfungen mit immunologischen Tierarzneimitteln im Sinne des § 11 Absatz 1 Satz 1 des Tiergesundheitsgesetzes, - 2.
kann Empfehlungen abgeben zur Durchführung von Impfungen mit immunologischen Tierarzneimitteln, - a)
die nach § 11 Absatz 1 Satz 2 des Tiergesundheitsgesetzes keiner Zulassung oder Genehmigung nach § 11 Absatz 1 Satz 1 des Tiergesundheitsgesetzes bedürfen, - b)
bei denen nach § 11 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Tiergesundheitsgesetzes von der Zulassung abgesehen wurde oder - c)
bei denen nach § 11 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 des Tiergesundheitsgesetzes eine vorläufige Zulassung erteilt wurde,
- 3.
prüft und bewertet Fragen im Zusammenhang mit Impfungen von Tieren, insbesondere zu Kreuzimmunitäten, und - 4.
berät die Bundesregierung zu Fragen im Zusammenhang mit Impfungen von Tieren.