Übergangsbeihilfe erhalten
- 1.
Soldaten auf Zeit mit einer Wehrdienstzeit bis zu sechs Monaten, wenn ihr Dienstverhältnis endet - a)
wegen Ablaufs der festgesetzten Wehrdienstzeit oder - b)
wegen Dienstunfähigkeit,
- 2.
Eignungsübende nach dem Eignungsübungsgesetz, die nach der Eignungsübung nicht als Soldaten auf Zeit übernommen werden.
- 1.
ein Überbrückungszuschuss in Höhe von 400 Euro - a)
für den Ehegatten oder - b)
für die Mutter oder den Vater eines Kindes der anspruchsberechtigten Person nach Satz 1 sowie
- 2.
ein Überbrückungszuschuss in Höhe von 200 Euro - a)
für die unterhaltsberechtigten Kinder der anspruchsberechtigten Person nach Satz 1 sowie - b)
für die unterhaltsberechtigten Kinder des Ehegatten, die von der anspruchsberechtigten Person nach Satz 1 zwar nicht abstammen, aber bis zum Dienstantritt ganz oder überwiegend unterhalten worden sind oder ohne den Wehrdienst ganz oder überwiegend unterhalten worden wären.