(1) Dieser Mindestlohn ist Lohn im Sinne des § 5 Nummer 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle von dem persönlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrags erfassten Arbeitnehmer.
(2) Der Mindestlohn beträgt:
- a)
mit Wirkung vom 1. August 2021 12,85 Euro - b)
mit Wirkung vom 1. August 2022 13,35 Euro
(3) Höhere Lohnansprüche auf Grund anderer Tarifverträge oder einzelvertraglicher Vereinbarungen bleiben unberührt.