§ 2 TVMindestlohn Steinmetz 4 - Mindestlohn

(1) Dieser Mindestlohn ist Lohn im Sinne des § 5 Nummer 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle von dem persönlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrags erfassten Arbeitnehmer.

(2) Der Mindestlohn beträgt:

a)
mit Wirkung vom 1. August 2021  12,85 Euro
b)
mit Wirkung vom 1. August 2022  13,35 Euro

(3) Höhere Lohnansprüche auf Grund anderer Tarifverträge oder einzelvertraglicher Vereinbarungen bleiben unberührt.