Das Tragen der Uniform kann genehmigt werden für
- 1.
festliche Familienereignisse, wie Hochzeiten, Taufen oder Anlässe ähnlicher Bedeutung, - 2.
Bestattungen von Angehörigen, Kameradinnen und Kameraden, - 3.
festliche Veranstaltungen und öffentliche Gedenkfeiern des Bundes, der Länder und Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts, - 4.
Veranstaltungen von Soldatinnen-, Soldaten-, Reservistinnen- und Reservistenvereinigungen, zu denen kein Kontaktverbot der Bundeswehr besteht, - 5.
andere repräsentative oder im Interesse der Bundeswehr besonders förderungswürdige Veranstaltungen sowie - 6.
Reisen zu dienstlichen Veranstaltungen nach § 81 des Soldatengesetzes einschließlich der Rückreisen.