§ 4 UStSchlFestV 2024 - Aufteilung der Merkmale bei Gebietsstandsänderung

Die Merkmale nach § 5a Absatz 2 Satz 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes werden bei Gebietsstandsänderungen im Verhältnis der Einwohnerzahl auf die betroffenen Gemeinden aufgeteilt.