
Herzlich willkommen. Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de. In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.
ErbrechtTestament, Erbe, Erbfolge, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Erbschein, Ersatzerbschaft, Vermächtnis FamilienrechtTrennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsberechnung, Vaterschaft Online-Scheidung
Außer einer herkömmlichen Trennungs- und Scheidungsberatung biete ich Ihnen Scheidung online als einfache und kostengünstige Lösung an. Eine besonders schnelle Scheidung erreichen Sie bei einvernehmlichen Fällen, bei denen in der Regel nur ein Anwalt benötigt wird. Sie müssen nicht am Kanzleiort Ihres Rechtsanwalts wohnen; die Online-Scheidung ist unabhängig vom Wohnort des Mandaten. Die Gebühren werden wie vorgeschrieben dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entnommen; über die voraussichtliche Höhe der gesamten Scheidungskosten werde ich Sie unverzüglich informieren.
StrafrechtBewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafprozeßrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittel, BTMG Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und PatientenverfügungSolange wir gesund sind, treffen wir unsere Entscheidungen eigenverantwortlich. Was passiert aber im Fall von Krankheit oder Alter, wenn wir vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage sind, unsere Angelegenheiten selbst zu regeln?
Hier gibt es die Möglichkeit, eine rechtlich bindende Vorsorge zu treffen. Durch eine Vollmacht können Sie Ihre Vertrauensperson bevollmächtigen, Sie in allen Angelegenheiten der Gesundheits- und Vermögenssorge, im Fall der Pflegebedürftigkeit , bei Behörden und vor Gericht zu vertreten.
In einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie für den Fall, dass Sie infolge Krankheit, Alter oder Behinderung Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können, Ihren Betreuer als Ihren gesetzlichen Vertreter selbst.
Die Patientenverfügung betrifft die Regelung ärztlicher Maßnahmen in dem Fall, dass der Kranke seinen Willen nicht mehr bilden oder äußern kann. Da ärztliche Maßnahmen grundsätzlich der Einwilligung des Patienten bedürfen, würde im Fall der fehlenden Willensbildungsmöglichkeit die Patientenverfügung helfen. Dabei ist eine sorgfältige und unmissverständliche Formulierung unabdingbar, um eine Bindungswirkung der Verfügung für den Arzt zu entfalten.
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Rechtsanwältin und Mediatorin Dr. Cornelia Glorius-Rose
Der besondere Schwerpunkt meiner Kanzlei liegt in den Bereichen Familienrecht, Online-Scheidung, Mediation, Erbrecht sowie Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Gerne betreue ich auch strafrechtliche Mandate.
Wir arbeiten seit vielen Jahren in einem kleinen Team in persönlicher und freundlicher Atmosphäre. Es sind oftmals Ausnahmesituationen, in denen die Hilfe eines Rechtsanwalts gebraucht wird. Sie können sicher sein, dass wir uns Ihres Anliegens annehmen, um gemeinsam eine tragfähige Lösung zu erarbeiten und juristisch durchzusetzen.
...Hinweis:
Damit Sie in meinem Büro in Köln keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitte ich Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter meiner Rufnummer 0221/384344.
Vielen Dank !
Weitere Informationen finden Sie unter:www.anwaeltin-koeln.eu |