Unsere Kanzlei besteht derzeit aus drei qualifizierten Anwälten, die den Mandanten umfassende Rechtsberatung bieten. Unsere Kanzlei richtet sich sowohl an Privatpersonen sowie kleine und mittelständige Unternehmen. Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit umfassen die Rechtsgebiete:
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
- Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht einschließlich Ordnungswidrigkeiten
- Steuerrecht
- Strafrecht
Im Bereich des Verkehrsrechts unterstützen Sie unsere Anwälte bei Personen- oder Sachschäden, Schmerzensgeld, Mietwagen- und Reparaturkosten bis hin zum Nutzungsausfall.
Im Bereich des Arbeitsrechts bieten wie Ihnen rund um das Kündigungsrecht eine qualifizierte Rechtsberatung und optimale Vertretung und begleiten Sie beratend und unterstützend auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses.
Im Bereich Familienrecht werden Sie rund um die Fragen zum Ehevertrag, zum Scheidungsverfahren, aber auch zum Unterhaltsrecht und Umgangsfragen durch unsere qualifizierte Anwältin beraten.
Neben unseren Fachbereichen beraten wir Sie in sämtlichen zivilrechtlichen Fragestellungen aus z.B. dem Mietrecht, bei Abmahnungen ebenfalls qualifiziert und effektiv. Weitere wichtige Tätigkeitsgebiete sind das Schadensrecht und Inkasso sowie das Verfahren rund ums Bußgeld und Fahrverbot.
Die vertrauliche und verschwiegene Behandlung der Angelegenheiten unserer Mandanten ist wesentliche Grundlage unserer Arbeit. Der Mandant hat Anspruch auf eine ausführliche fachliche Beratung und das Eingehen auf seine spezifischen Fragen. Im Mittelpunkt der Beratung steht die möglichst schnelle, effektive und kostengünstige Lösung der Probleme.
Wir legen Wert darauf außergerichtlich zu verhandeln, zu schlichten und streitvermeidend zu arbeiten. Der rechtliche Erfolg unseres Mandanten soll sich für diesen auch wirtschaftlich rechnen. Der Gang zum Gericht sollte möglichst vermieden werden. Für den Fall des Scheiterns einer außergerichtlichen Lösung, werden die Ansprüche des Mandanten unverzüglich geltend gemacht , wobei unser besonderes Augenmerk dabei auch den möglichen Kostenrisiken des Verfahrens gilt, um den Mandanten auch während der gesamten Dauer des Prozesses Entscheidungshilfen über die weitere Ausrichtung zu geben.