Unsere Tätigkeit als Fachanwälte für Arbeitsrecht umfasst alle
arbeitsrechtlichen Gebiete, von der Gestaltung von Arbeitsverträgen über
die Durchsetzung oder Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche bis hin zur
Beendigung der Arbeitsverhältnisse durch Kündigung, Aufhebungsvertrag
oder Befristung.
Dr. Götzke Rechtsanwälte beraten bei der
Umstrukturierung von Unternehmen und Betrieben sowie der Mitbestimmung
im Betrieb, Unternehmen und Konzern.
Unsere Mandanten vertreten wir in
Prozessen vor den Arbeitsgerichten aller Instanzen, beispielsweise in
Kündigungsschutz- oder Eingruppierungsklagen, in allen sonstigen
arbeitsgerichtlichen Klage- und Beschlussverfahren sowie in
Einigungsstellen nach dem Betriebsverfassungsgesetz.