Rechtsanwalt Michael Graßl
Die Kanzlei ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Ärzten und weiteren Mandanten im Bereich des Medizinrechts, insbesondere:
- Vertragsarztrecht (Zulassung, Vergütung, Regresse bei Wirtschaftlichkeits-, Richtgrößen-, Plausibilitätsprüfungen, Disziplinarrecht)
- Ärztliches Berufsrecht
- Vertragsrecht (Verträge zu Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, Partnerschaften, Kooperationsgemeinschaften)
- Arzthaftungsfragen
Die Kanzlei ist darüber hinaus in den Bereichen allgemeines Zivilrecht (insbesondere Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Schadenersatzrecht, Haftungsrecht, Versicherungsrecht) sowie Sozialversicherungsrecht tätig.
Spezialisierung bedeutet optimale Betreuung in allen rechtlich relevanten Bereichen. Die Kanzlei kooperiert deshalb mit weiteren Fachanwalts- und Steuerberatungskanzleien, damit nicht nur in den eigenen Fachbereichen, sondern in allen anfallenden Fragen eine qualifizierte Beratung und Vertretung gewährleistet werden kann.
Der Kanzleiinhaber war seit dem Jahr 1980 in leitenden Stellungen eines Bundesverbandes der Sozialversicherungsträger tätig und ist seit dem Jahr 2000 als Rechtsanwalt zugelassen. Er hat im Jahr 2007 die Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Medizinrecht erworben.
Die Kanzlei ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, zudem stehen Parkmöglichkeiten in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
Mitgliedschaften:
Deutscher Anwaltverein (DAV)
ARGE Medizinrecht
...Hinweis:
Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitten wir Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter unserer Rufnummer 089/189047575.
Vielen Dank !