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Herzlich willkommen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Hauptmannl steht Ihnen in einem breit aufgefächerten Leistungsspektrum zur Verfügung, von Arbeitsrecht bis Zwangsvollstreckung.
Gerne z.B. auf folgenden Rechtsgebieten:
- Allgemeine Rechtsfragen
im Bereich Zivilrecht
Alle Regelungen, die die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander betreffen, sowie die Feststellung, Durchsetzung und Sicherung privater Rechte …
- Baurecht und Architektenrecht
Abstandsflächen, Bauaufsicht, Baugenehmigung, Baumängel, Bausummenüberschreitung, Architektenvertrag, Architektenhaftung …
- EDV-Recht & IT-Recht
Datenschutz, Rückgaberecht, Telekommunikationsrecht, Teledienstedatenschutzrecht, Netzbetreiber …
- Familien- und Scheidungsrecht
Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsberechnung, Vaterschaft …
- Mietrecht
Betriebskosten, Eigenbedarf, Hausordnung, Kündigung, Mieterhöhung, Mietkaution, Mietminderung, Mietvertrag, Wohngeld …
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Rechtsanwältin Anja Hauptmannl
Rechtsanwältin Hauptmannl legt wert auf eine umfassende persönliche, kompetente und zügige Beratung und Vertretung ihrer Mandanten.
Ziel ist das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen – mit so geringen Kosten wie möglich. Wenn Sie einen engagierten und kompetenten Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Zivilrecht suchen, dann sind Sie mit Ihrem Anliegen hier richtig.
Nutzten Sie die Möglichkeit einer kostengünstigen Erstberatung um sich über Ihren Fall juristisch zu informieren. Bei der ersten Beratung berät Sie die Rechtsanwältin zu möglichen Vorgehensweisen und deren Erfolgsaussichten.
Sie erhalten eine fundierte Beratung was Erfolg verspricht – und was keinen Sinn macht. Eine hohe Erfolgsquote kann nur erreicht werden, wenn aussichtslose Prozesse vermieden und aussichtsreiche umsichtig und engagiert geführt werden.
Was kostet eine erste Beratung?
In unserer Kanzlei kostet eine Erstberatung für Sie als Verbraucher in der Regel lediglich zwischen 15 Euro und maximal 190 Euro zzgl. MwSt.
Rechtsanwältin Hauptmannl ist vertretungsberechtigt vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, allen Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten.
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