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Bewertungen

MW

von M. W. am 17.01.2024 um 16:17 Uhr

Kündigungsschutzklage
Arbeitsrecht
Frau Hemme-Oels hat auch mich und einige Kollegen bei einer durch Standortschließung begründete Kündigung kompetent und engagiert durch eine Kündigungsschutzklage begleitet. Vom Erstkontakt bis zum erzielten Vergleichsbeschluss habe ich mich immer bestens betreut gefühlt. Vielen Dank für die Gute Betreuung und auch das erzielte Ergebnis.
MZ

von M. Z. am 16.01.2024 um 16:30 Uhr

Sehr guter Rechtsbeistand in einem komplizierten Kündigungsfall
Arbeitsrecht
Frau Oels hat mich und einige meiner Kollegen bei einer auf Standortschließung begründeten Kündigung hervorragend vertreten. Vom ersten telefonischen Kontakt über die Güteverhandlung bis hin zum Endergebnis sehr professionell und vor allem sehr einfühlsam und immer Bereit das "Anwaltsdeutsch" zu übersetzen. Ich kann Frau Oels nur jedem empfehlen der Probleme mit seinem Arbeitgeber hat. Danke für die Unterstützung in meinem Fall.
TF

von T. F. am 20.12.2023 um 17:07 Uhr

Kündigungsschutzklage
Arbeitsrecht
Sehr engagierte und professionelle Rechtsanwältin!
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für die positive Rückmeldung!
Bei Ihnen und Ihren Kollegen ging es um die Problematik, ob ein Gemeinschaftsbetrieb mit einem anderen Unternehmen vorliegt mit der Folge, dass eine Massenentlassungsanzeige hätte erfolgen müssen. Gleichzeitig konnte der Teilbetriebsstilllegungsbeschluss in Zweifel gezogen werden. Insgesamt wurde ein gutes Abschlussergebnis in einer Einigung erzielt. Es war sehr viel Arbeit damit verbunden, die nur geleistet werden konnte, weil ich die notwendigen Informationen erhielt.
Mit bestem Gruß, Ines Hemme-Oels
SS

von S. S. am 09.12.2022 um 11:19 Uhr

Top
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr freundlich und zukommend
Sehr geehrter Herr S.,
ich freue mich über das positive Feedback!
Bitte beherzigen Sie den von mir aus der Ferne und im Rahmen der Kürze abgegebenen Rat, damit die Problematik gelöst werden kann.
Herzliche Grüße, Ines Hemme-Oels
CU

von C. U. am 07.05.2022 um 21:51 Uhr

Top Beratung
Arbeitsrecht
Meine erste Beratung durch eine Anwältin verlief natürlich sehr spannend und der Sachverhalt war ziemlich verworren, dementsprechend am Telefon schwer zu erklären. Doch Frau Hemme-Oels war sehr geduldig und hat sich viel Zeit genommen, um mein Problem aus allen Richtungen durchzurechnen und hat mich sehr sympathisch durch die Beratung geführt. Man merkt sofort, dass es ihr um die Hilfe und die Lösung geht, also vielen Dank für Alles, ich komme gerne wieder!
Vielen Dank Herr U. für das Lob. So hoffe ich, dass Sie eine positive Erfahrung gemacht haben und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Forderung !
Viele Grüße, Ines Hemme-Oels
JP

von J. P. am 09.08.2021 um 14:47 Uhr

Auflösung einer Erbengemeinschaft
Erbrecht
Kompetente, zugewandte Anwältin, mit Erfahrung im Erbrecht.
Ernsthafte hilfreiche Beratung .
GW

von G. W. am 18.07.2021 um 00:26 Uhr

1A !!!
Allgemeine Rechtsberatung
Frau Hemme-Oels meines Erachtens ist die beste Rechtsanwältin auf dem Sozialgebiet bzw. Sozialrecht in Hamburg. Arbeitet sehr professionell, ist kenntnisreich und kompetent, einfach excellent!. Besitzt viel Empathie und ist sehr sympathisch. Mein frühere Anwalt (von ... in Hamburg) hat mich sehr viel Geld gekostet und brachte meine Wenigkeit an den Rand des Nervenzusammenbruchs. Frau Hemme-Oels nahm sich erneut meine Angelegenheit ins Visier und gewann. Meine Krankenkasse bezahlte den Krankenhausaufenthalt im Ausland. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr W.,
danke für das Lob. Ich habe für Sie zwei Krankenkassenangelegenheiten bearbeitet. Zunächst ging es um die Rückforderung von Krankengeld. Sie konnten aber aufgrund des Krankenkassenwechsels und der durch die neue Krankenkasse weiter bewilligtem Krankengeld gar nicht erkennen, dass Sie über die Höchstdauer hinaus Krankengeld bezogen haben. Im zweiten Fall bearbeitete ich Ihren Kostenerstattungsanspruch eines Krankenhausaufenthaltes im Ausland. Die Krankenkasse lehnte die Bezahlung mit der Begründung ab, es sei eine Privatklinik. Bewilligt wurde von der Krankenkasse eine allgemeine Behandlung. Die Ablehnung ist auch an sich richtig. Private Behandlungen werden nicht übernommen. Allerdings hätte die Krankenkasse m.E. beim vorangegangenen Verwaltungsverfahren durch die eingereichten Unterlagen erkennen können, dass Sie sich ausschließlich in einer Privatklinik behandeln lassen möchten und daher von vornherein als Ergebnis festgestanden hätte, dass die Krankenkasse eigentlich keine Kosten übernimmt. Im Wege des Schadenersatzes machte ich daher für Sie die Kosten geltend. Die Krankenkasse lenkte ein und übernimmt nun die Kosten unter Abzug des Selbstbehaltes von € 10,00 täglich. Außerdem habe ich noch einen dritten Fall bearbeitet, bei welchem es um die Rückforderung des Jobcenters ging wegen eines in demselben Monat bezogenen Krankengeldes. Diese Forderung konnten wir aus Rechtsgründen abwehren, weil eine Rückforderung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Da Sie aber von vornherein gar keine fehlerhaften Angaben zum Sachverhalt machten, war die Rückforderung rechtswidrig und wurde vom Jobcenter kurzfristig fallen gelassen. Sie haben durch Einreichung der erforderlichen Unterlagen bei Ihren Fällen sehr gut mitgearbeitet. Vielen Dank.
GH

von G. H. am 07.02.2021 um 10:50 Uhr

Telefonische Erstberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Frau Hemme-Oels ist eine sehr empathische Beraterin, die sich Zeit lässt und sehr fachkompetent ist. Sie erklärt die Rechtssprache so, dass ich damit direkt etwas anfangen konnte und die Hemmungen verloren habe, gezielter nachzufragen. Sie ist geduldig, gerade heraus und sehr zugewandt. Ich fühlte mich bei Ihr absolut gut beraten. Vielen Dank!!!
Vielen lieben Dank für die positive Rückmeldung!!
DA

von D. A. am 02.01.2021 um 08:14 Uhr

Aufforderung der Krankenkasse zur Mitteilung von Daten
Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Hemme-Oels hat mich sehr gut in meiner Krankengeldangelegenheit gegenüber meiner Krankenkasse vertreten. Nach einem sehr ausführlichen, persönlichen Beratungsgespräch - alle meine Fragen wurden sehr ausführlich und verständlich beantwortet - schrieb Frau Hemme-Oels einen aufklärenden Brief an die Krankenkasse mit dem Ergebnis, dass seit 8 Monaten die Krankenkasse das Krankengeld nach jeweiliger Vorlage der AU- Bescheinigung auszahlt.
Vielen Dank Frau Hemme-Oels.
Lieber Herr A.,
Ihre Krankenkasse versuchte durch Nachfragen, die aber keine Rechtsgrundlage hatten, an Informationen zu gelangen, um künftig möglicherweise den Krankengeldbezug zu beenden. Dies konnte erfolgreich abgewendet werden. Ich freue mich, dass wir die Angelegenheit zügig abschließen konnten und dies auch noch mit einem positiven Ergebnis.
BF

von B. F. am 14.10.2020 um 13:15 Uhr

Super Anwältin
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Hemme-Oels war bei Fragen auch telefonisch erreichbar und nahm sich immer sehr viel Zeit.
Ich bin überaus Zufrieden mit Ihrer Arbeit trotz schwieriger Ausgangssituation war Frau Hemme-Oels ehrlich, zuverlässig und hat mich sehr gut beraten.
Ich bin sehr zufrieden gewesen und würde sie jeder Zeit wieder aufsuchen.
Herzlichen Dank.
Liebe Frau F.,
der Schadensfall konnte nach insgesamt 3 Jahren erfolgreich beendet werden. Zunächst wurden Ansprüche gestellt, diese lehnte der Gegner erwartungsgemäß ab. Nach Einreichung einer Strafanzeige und Stellung eines Strafantrages ermittelte die Staatsanwaltschaft. Bei dieser Ermittlung ergaben sich Pflichtverletzungen, sodass die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage erhob. In der Zwischenzeit haben wir mehrere Akteneinsichtsgesuche gestellt und die Nebenklage eingeleitet. Sodann kam Bewegung in die Sache und neben der Zahlung eines Schmerzensgeldes wurden von der Gegenseite noch die entstandenen Rechtsanwaltskosten vollen Umfangs gezahlt. Es war gut so, dass Sie den Vorfall von Anfang an nicht einfach so hingenommen haben. Dies hat gezeigt, dass Geduld und sachgerechtes Bearbeiten eines Rechtsfalles neben den Argumenten, die uns Recht gaben, zum Erfolg verhilft.