Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der
der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
- Falls die Kosten nicht von Dritten übernommen werden, berechnen wir Privatpersonen für ein Erstberatungsgespräch zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems 40,00 € inkl. USt. pro angefangener 30 min.