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Rechtsanwalt
Herbert Kremer
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Strafzettel,Bußgeldsachen,Bußgeldbescheid,Fahrverbot,
Punkteeintrag
- Verkehrsrecht
Bußgeldbescheid,Fahrverbot, Führerschein, Geschwindigkeitsübertretung, Schmerzensgeld, Unfallregulierung
- Sportrecht
- Strafrecht
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Unsere Kanzlei übernimmt Mandate aus dem Bereich des gesamten Strafrechts sowie des Ordnungswidrigkeitenrechts ("Bußgeldverfahren").
Die Einleitung eines Strafverfahrens stellt für den Betroffenen oftmals eine enorme Belastung bis hin zur existenziellen Bedrohung dar. Wir begleiten Sie durch das gesamte Strafverfahren. Im Falle einer bereits erfolgten oder einer drohenden Inhaftierung werden wir unverzüglich die erforderlichen Schritte für eine Haftentlassung beziehungsweise eine Vermeidung von der Untersuchungshaft einleiten. Strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, beispielsweise eine Durchsuchung, dinglicher Arrest oder die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis werden unverzüglich einer rechtlichen Prüfung unterzogen und gegebenenfalls gerichtlich angefochten.
Unsere Kanzlei vertritt sie auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts, also sowohl im Bereich des sogenannten Kapitalstrafrechts, des Wirtschaftsstrafrechts, des Betäubungsmittelstrafrechts, im jugendgerichtlichen Verfahren, aber auch im Bereich des Verkehrsstrafrechts und der Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Nicht tätig werden wir im Bereich des Sexualstrafrechts oder wenn die erhobenen Tatvorwürfe einen rassistischen Hintergrund haben.
Im Straßenverkehrsrecht wickeln wir über die Vertretung in Verkehrsstrafsachen und Bußgeldsachen hinaus auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, gegebenenfalls auch Rentenansprüche, aus Verkehrsunfällen ab.
Herr Rechtsanwalt Kremer übernimmt als ehemaliger Vorsitzender des Rennausschuss für Dopingangelegenheiten beim Hauptverband für Traberzucht e. V. (HVT) auch ausgewählte Fälle aus dem Bereich der Sportgerichtsbarkeit im Pferderennsport.
Für den Fall, dass Sie eine qualifizierte Beratung und Vertretung aus anderen Fachgebieten benötigen, vermitteln wir Sie gerne an insoweit kompetente, zum Teil in Bürogemeinschaft tätige Kolleginnen und Kollegen. Für Beurkundungen steht in der Bürogemeinschaft auch ein Notar zur Verfügung.
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