Rechtsanwalt Florian Hödl

 
 
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Rechtsanwalt Florian Hödl

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Florian Hödl


  • Arbeitsrecht
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  • Arbeitslosengeld, ALG II, Hartz IV, Arbeitslosenversicherung, BAföG, Erziehungsgeld, Kindergeld, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Sozialhilfe, Wohngeld

Kanzlei für Arbeits- und Sozialrecht
 
Besonders bei Fragestellungen aus den Bereichen

    Kündigungsschutz, Abmahnung, Versetzung,
    Sozialversicherung
    Vertragsgestaltung, Vertragsrecht

stehe ich Ihnen gerne persönlich, via Telefonberatung und via E-Mail-Beratung zur Verfügung. Ich biete Ihnen eine kompetente und individuelle Rechtsberatung in allen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten sowie im allgemeinen Vertragsrecht speziell im IT-Sektor.

Ausbildung und Berufserfahrung

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der LMU-München war ich zunächst 2 Jahre als Rechtsreferendar, später als Rechtsanwalt in verschiedenen Kanzleien und Unternehmen tätig. Seit dem Jahr 2011 bin ich als selbständiger Rechtsanwalt in eigener Kanzlei tätig.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.rechtsanwalt-hoedl.de
Rechtsanwalt Florian Hödl ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

Kontakt

Adresse

Rechtsanwalt Florian Hödl Kanzlei für Arbeitsrecht, Sozialrecht und IT-Recht
Rechtsanwalt Florian Hödl

Barer Straße 44
80799 München
Deutschland

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Telefon:
089/28661403
Fax:
089/28661490

E-Mail + Internet

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kanzlei@rechtsanwalt-hoedl.de
Internet-Adresse bei anwalt.de:
www.anwalt.de/hoedl
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Rechtsgebiete

Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Florian Hödl:
  • Arbeitsrecht
  • IT-Recht
  • Sozialrecht

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Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von 178,50 € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
  • Der anwaltlichen Tätigkeit wird in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten eine Honorarvereinbarung über 180 € je Stunde zugrundegelegt. In Einzelfällen kann eine abweichende Vereinbarung je nach Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit und Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten getroffen werden.

 

Fremdsprachen

Spezielle Sprachkenntnisse in:

Deutsch Deutsch
Englisch Englisch