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Beispielthemen der Kategorie Anwaltshaftung:
Irren ist menschlich. Auch Anwälte machen von Zeit zu Zeit Fehler. Ärgerlich wird es, wenn Ihnen durch einen Anwaltsfehler ein konkreter Nachteil entsteht.
Sei es, dass ein Prozess nicht mit der notwendigen Sorgfalt geführt und deswegen verloren wurde, als auch dass die außergerichtliche Beratung mangelhaft war.
Da jedoch ein möglicher, tatsächlicher Schaden konkret und im Einzelfall bewiesen werden können muss, empfiehlt es sich hier besonders, Rücksprache mit einem Rechtsanwalt zu halten, der auch die Ausgangsfragestellung beurteilen kann.
Typische Problem- und Fragestellungen aus dem Gebiet der Anwaltshaftung sind:
- Ich habe einen Prozess verloren. Kann ich meinen Anwalt dafür in Regress nehmen?
- Muss mich mein Anwalt im Rahmen der Prozessführung auf mögliche Risiken hinweisen?
- Wie verhält es sich mit fehlerhaft berechneten Fristen und Fristversäumnissen?
- Darf mein Anwalt ohne Rücksprache mit mir Absprachen mit dem Prozessgegner treffen?
Bei all diesen oder ähnlichen Fragestellungen empfehlen wir Ihnen, sich von unseren spezialisierten Anwälten via E-Mail-Beratung oder Telefonberatung kompetenten Rat einzuholen.
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