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Beispielthemen der Kategorie Handelsrecht & Gesellschaftsrecht:
Gesellschaftsrecht ist eine Sammelbezeichnung für das Recht von
privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines
bestimmten
gemeinsamen Zwecks (z. B. Betrieb eines Unternehmens) vertraglich
begründet
werden. Zu differenzieren ist zwischen Personengesellschaften (GbR,
OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (v.a. GmbH
und AG). Insbesondere bei
Personengesellschaften mit ihren engen Bindungen zwischen den einzelnen
Gesellschaftern kommt es immer wieder zum Streit über Fragen der Haftung,
der Geschäftsverteilung aber auch der Nachfolgeregelung
Im Bereich der Kapitalgesellschaften stehen Fragen der
gesellschaftsrechtlichen Gestaltung unter Berücksichtigung von
Anteilseignerrechten sowie steuerlicher Aspekte im Vordergrund.
Aber auch gesetzliche Pflichten von im Rechtsverkehr
auftretenden Gesellschaften, beispielsweise Publikationspflichten für
Kapitalgesellschaften, gilt es zu beachten.
Dabei kann es sich auch um eine Ein-Personen-Gesellschaft handeln.
Das Gesellschaftsrecht ist in verschiedenen Gesetzen verankert, beispielsweise im:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Aktiengesetz (AktG)
- Genossenschaftsgesetz (GenG)
- Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
- Partnerschaftsgesetz (PartnerG)
Bei allen Fragen rund um das Gesellschaftsrecht stehen Ihnen unsere
Rechtsanwälte gerne via E-Mail-Beratung und Telefonberatung zur
Verfügung.
Typische Fragestellungen des Bereichs Gesellschaftsrecht sind:
- Was ist bei der Gründung einer Gesellschaft zu beachten?
- Rechte und Pflichten geschäftsführender Gesellschafter
- Kündigung der Geschäftsführung
- Kontrollrecht der Gesellschafter
- Haftung und Haftungsbeschränkung bei Gesellschaften?
- Was passiert beim Tod eines Gesellschafters? Führt dieser zur Auflösung der Gesellschaft?
- Wieviel Kapital ist zur Gründung einer Gesellschaft notwendig?
- Wann muß Insolvenz angemeldet werden?
- Was ist bei der Unternehmensnachfolge zu beachten?
Gesellschaften lassen sich einteilen in
- Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft bzw.
GbR, Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG),
stille Gesellschaft, Reederei, Partnerschaft)
- privatrechtliche Körperschaften (Verein, Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaft, Aktiengesellschaft (AG),
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Versicherungsverein auf
Gegenseitigkeit (VVaG)Unterschiede zwischen Körperschaften und
Personengesellschaften
- Körperschaften sind (mit Ausnahme des nichtrechtsfähigen Vereins) juristische Personen, Personengesellschaften nicht.
- Körperschaften können mit nur einem Gesellschafter begründet werden, Personengesellschaften nicht.
- Gesellschaftsanteile einer Körperschaft können grundsätzlich frei übertragen werden, die einer Personengesellschaft nicht.
Bereich Handelsrecht:
Das Handelsrecht ist in Deutschland das "Sonderprivatrecht der
Kaufleute". Es handelt sich somit um ein spezielles Gebiet des
Privat-(Zivil)rechts obwohl es auch öffentlich-rechtliche Normen enthält.
Gerne stehen Ihnen unsere spezialisierten Rechtsanwälte für alle
Fragen rund um das Handelsrecht mit kompetentem Rat zur Seite. Starten
Sie eine E-Mail-Anfrage und erhalten Sie ein individuelles, kostenloses
Angebot oder nutzen sie unsere Telefonberatung.
Fragen könnten beispielsweise sein:
- Was ist die Prokura?
- Wann besteht eine Handlungsvollmacht?
- Wer und was wird im Handelsregister verzeichnet?
- Welche Bilanzierungsgrundsätze sind für die Erstellung des Jahresabschlusses wichtig?
- Was sind die wichtigsten Buchführungsgrundsätze?
- Welche Aufbewahrungspflichten bzw. Hinweispflichten nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG) sind zu beachten?
- Was ist unter internen und externen Informationspflichten zu verstehen?
- Wann ist eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) / ein Betriebsvermögensvergleich zu erstellen?
Wesentliche Ziele des Handelsrechts sind dabei:
- Rasche Geschäftsabwicklung (z. B. unverzügliche Mängelrüge)
- Rechtsklarheit, Publizität und erhöhter Vertrauensschutz
- Stärkere Bindung an Gebräuche und Gepflogenheiten
- Verstärkte Selbstverantwortung des Handelnden
Soweit das Handelsrecht keine eigenen Regelungen trifft, bleibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) anwendbar.
Der weite Begriff des Handelsrechts umfasst neben den oben genannten gesetzlichen Bestimmungen beispielsweise auch:
- das Recht der Handelsgesellschaften (Zweites Buch des HGB, GmbHG, AktG, GenG)
- das Bank- und Börsenrecht
- das Privatversicherungsrecht (VVG, PflVG)
- das Wertpapierrecht (ScheckG, WechselG, DepotG)
- das Wettbewerbsrecht (UWG, GWB, UrhG)
- das Warenzeichenrecht (GeschmMG, MarkenG)
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