Dr. Dr. Iranbomy is a lawyer in Germany. He has completed studies and conducted research in Oxford, Geneva, Strasbourg, Germany and Dubai. Since 1993, Dr. Dr. Iranbomy has been working as an active adviser in economic und legal projects worldwide. In addition to this, Attorney Iranbomy collected experience while working for the United Nations/UN and several NGOs. He advises international clients wishing to capture a share in the rapid economic development of the UAE (Dubai).
He cooperates worldwide with competent and experienced lawyers, and is familiar with the problems arising in connection with the implementation of legal and economic projects in other countries and cultures.
His objective is to provide his clients close cooperations with qualified jurists throughout the world in conducting cross-border transactions, investments and optimal legal and financial solutions.
Über Uns:
Unsere Rechtsanwaltskanzlei kooperiert weltweit fallbezogen mit fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwälten, Steuerberatern, Sachverständigen und Detekteien aus Ländern des Golf-Kooperationsrates sowie den Vereinigten Arabischen Emiraten, Afghanistan, Russland, China, USA, Deutschland und Persien.
Wir betreuen nicht nur Privatpersonen sondern unterstützen auch Unternehmen, Vereine und andere Rechtsanwaltskanzleien im In- und Ausland in diversen rechtlichen und komplexen Angelegenheiten.
Wir vertreten auch Rechtsanwaltskanzleien aus dem In- und Ausland vor den deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Unserer Kanzlei beschäftigt sich in erster Linie mit kollektivem und individuellem Arbeitsrecht Insolvenzrecht, Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht sowie Strafrecht.
Wir haben zudem praktische Erfahrungen im Ausland (USA, Spanien, China, Dubai und Iran) bei Firmengründungen, Immobilienerwerb und –verkauf, Strafrecht, internationales Familien- und Erbrecht, islamisches Erb- und Familienrecht und insbesondere auch das Einwanderungsrecht der USA und Spanien.
Aufgrund unserer internationalen Tätigkeit auf den unterschiedlichsten Rechtsgebieten und Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Kulturen sind uns insbesondere die Probleme bei der Durchsetzung juristischer und wirtschaftlicher Projekte in anderen Ländern und Kulturen bestens bekannt.
Wegen seiner Erfahrungen mit der chinesischen Kultur und Rechtsgepflogenheiten als auch wegen seines Respekts vor der chinesischen Kultur ist er auch seit Jahren aktiv bei der Bearbeitung der rechtlichen Probleme von chinesischen Staatsbürgern in Deutschland und Dubai tätig.
Herr Dr. Dr. Iranbomy bzw. seine Mitarbeiter sprechen Englisch, Persisch, Farsi, Iranisch, Französisch, Arabisch, Spanisch, Chinesisch und Kurdisch.
Unsere Frankfurter Büroräume liegen in unmittelbarer Nähe der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main und der Alten Oper.
Akademische Erfahrungen
Rechtsanwalt Dr. phil. Dr. jur. Seyed Shahram Iranbomy hat in Oxford, Genf, Straßburg und Deutschland die Bereiche Wirtschaftsingenieurwesen, internationale Beziehungen und Rechtswissenschaften studiert und darin Forschungen betrieben. Im Bereich Wirtschaftsingenieur hat er Maschinenbau und Industriebetriebslehre studiert. Im Bereich Maschinenbau hat er sich insbesondere mit petrol-chemischen und bio-chemischen Anlagen befasst. Herr Dr. Dr. Iranbomy hat in Internationalen Beziehungen und Rechtswissenschaften promoviert.
Seit 1993 ist er weltweit als aktiver Berater im Rahmen von wirtschaftlichen und rechtspolitischen Projekten tätig. Er berät u. a. internationale Mandanten, die beabsichtigen, sich an den volkswirtschaftlichen Entwicklungen der VAE zu beteiligen und gleichzeitig an den rechtlichen Möglichkeiten der Steuerfreiheit bei der Erzielung von Firmen- und Immobiliengewinnen teilhaben möchten. Im Jahre 2005 hat er erstmals die Zulassung als Rechtsberater in Dubai erhalten.
Wissenschaftlichen Forschungen und Lehren
Im Rahmen seiner wissenschaftlichen Forschungen und Lehren hat Herr Dr. Dr. Iranbomy sich mit dem Völker- und Verfassungsrecht, Demokratie und Menschenrechte, Staatsangehörigkeits- und Einwanderungsrecht, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz sowie Friedens- und Konfliktforschung beschäftigt.
Unsere Philosophie: „Anwalt ohne Grenzen / lawyer without borders“
Aufgrund der umfassenden akademischen Erfahrungen von Herrn Dr. Dr. Iranbomy im Bereich der Ingenieurwissenschaft, Politikwissenschaft, Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaften, sowie die gesellschaftspolitischen Aktivitäten bei den Vereinten Nationen, Europäischen Parlament, Deutschen Bundestag, Hessischen Landtag sowie die Auslandserfahrungen mit chinesischen, arabischen, persischen, amerikanischen und europäischen Kulturen sind wir im Stande, relativ schnell die transnationalen Probleme bei der Durchsetzung der rechtlichen Interessen zu analysieren und eine optimale Lösung auszuarbeiten, sowie bei der Umsetzung dieser optimalen Lösung aktiv mitzugestalten. Unser Motto ist „Ihr Erfolg ist unser Erfolg!“ und wir sind als „Anwalt ohne Grenzen“ für Sie tätig.
Unsere Tätigkeit
Auf dem deutschen Rechtsgebiet beschäftigt sich unsere Kanzlei hauptsächlich mit folgenden Schwerpunkten:
Erbrecht:
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei Fragen im Falle eines Erbfalles. Wer hat Anspruch gegenüber wem, sollte der Vater, die Mutter oder einer der Geschwister verstorben sein (§ 1922 ff. BGB)? In welcher Höhe steht mir ein Erbanspruch zu? Was ist, wenn das Erbe nur aus Schulden besteht? Muss ich das Erbe trotzdem annehmen? Aber auch als Erblasser können wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wie setze ich rechtswirksam ein Testament auf, ohne dass sich meine Familie später über meinen Nachlass streitet? Kann ich vor meinem Tode bereits mein Erbe an meine Familie vergeben? Was ist, wenn ich mich mit eines meiner Kinder zerstritten habe, hat dieses Kind trotzdem Anspruch auf einen Teil meines Erbes?
Wenn Sie also nicht möchten, daß sich Ihre Familie nach Ihrem Tod streitet, sollten Sie bereits jetzt schon entsprechende Regelungen und Vorkehrungen treffen. Unsere Kanzlei wird Sie hier entsprechend beraten können, insbesondere auch unter Berücksichtigung des internationalen Privatrechts. Es gibt nicht selten eine Kollision zwischen den unterschiedlichen Vorschriften der einzelnen Kulturen, also zwischen deutschen, persischen, arabischen und chinesischen Rechtsvorschriften. Insbesondere ist dieses Problem bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen zu finden. Unsere Kanzlei versucht, bei solchen Konflikten die besten Lösungen heraus zu arbeiten und um möglichst ohne Gerichtsverfahren mittels eines Mediationsverfahren den Anspruch des Mandanten durchzusetzen.
Familienrecht:
Bei der Durchführung von Ehescheidungsverfahren gem. § 1564 ff. BGB, der Geltendmachung von Unterhalt gem. § 1601 ff. BGB, der Regelung der Vermögensauseinandersetzung und dem Umgangs- und Sorgerecht nach § 1363 ff., 1626 ff. BGB) auch in der Beratung für einen Ehevertrag kann unsere Kanzlei Ihnen behilflich sein. In der Bundesrepublik Deutschland ist unsere Kanzlei ständig mit Problemen aus islamischen Ländern konfrontiert, die vor allem die Fragen Morgengabe, Brautgabe, Mehr, Tamkin, Talagh und Vekalat betreffen. Dabei versuchen wir die effektivste Rechtsverteidigung für unseren Mandanten anzubieten und möglichst ausserhalb eines Gerichtsverfahrens eine einvernehmliche Lösung herbei zu führen.
Betreuungsrecht:
Herr Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy ist auch in Deutschland sowohl als gesetzlicher Betreuer als auch als ehrenamtlicher Betreuer bei diversen Gerichten tätig gewesen. Ein Betreuer wird nur bestellt, wenn es notwendig ist, weil eine Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbständig besorgen kann. Vom Betreuungsrecht sind von daher betroffen, Erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung, oder wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deswegen auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass auch für junge Menschen eine Bereuung notwendig wäre, wenn sie beispielsweise infolge eines Unfalls ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Das Gericht legt den Umfang fest, in dessen Rahmen der Betreuer die fremden Angelegenheiten zu regeln hat. Herr Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy hat im Rahmen seiner erfolgreichen betreuerrechtlichen Tätigkeiten bisher dafür gesorgt, dass dem Betroffenen den notwendigen Schutz gewährt wurde, aber auch ein großmögliches Maß an Selbstbestimmung erhalten geblieben ist. Das persönliche Wohlergehen des Betreuten steht stets im Vordergrund der Tätigkeit unserer Kanzlei. Zusätzlich haben die Betreuten und deren Angehörige bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy die Möglichkeit, dass deren kulturelle, religiöse Freiheit eine besondere Berücksichtigung findet. Wir sehen es als unsere Aufgabe, den Angehörigen und betreuten Personen, daher die bestmögliche Betreuungsmöglichkeit in der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten.
Strafrecht:
Aufgrund unserer bisherigen anwaltlichen Tätigkeit verfügt unsere Kanzlei auch über fundierte Kenntnisse und Erfahrung in der Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten. Das Strafrecht fängt bei Beleidigung an und hört bei Mord auf. Nicht nur beschäftigt sich unsere Kanzlei mit der Vertretung von Beschuldigten im Falle von Beleidigung, Nötigung, Diebstahl, Raub, Unfallflucht, Erpressung, (Kindes-) Entführung, Körperverletzung (mit Todesfolge), sondern ist auch visiert hinsichtlich Wirtschaftskriminalität, Steuerhinterziehung, Unterschlagung, Veruntreuung und Betrugsdelikten.
Sollten Sie also einer Straftat verdächtigt sein oder aber ein Verfahren gegen jemanden einleiten wollen, der Sie geschädigt hat, können wir Sie gerne in einem Ermittlungs- als auch Gerichtsverfahren vertreten.
Straßenverkehrsrecht:
Zu Fragen wie „ich war in einem Verkehrsunfall verwickelt, wie verhalte ich mich jetzt richtig? Wie mache ich meinen Schaden richtig beim Gegner geltend? Wie und in welcher Höhe kann ich Schmerzensgeld erhalten? Mein Auto wurde in dem Unfall stark beschädigt, kann ich von dem Unfallverursacher ein neues Auto verlangen oder muss ich mein altes Auto reparieren lassen?“ etc., können wir Ihnen die richtigen Antworten geben und für Sie die Angelegenheit aussergerichtlich- als auch gerichtlich regeln.
Sie haben zu Unrecht einen Bußgeldbescheid erhalten, daß Sie zu schnell gefahren sind, eine rote Ampel überfahren haben oder man Sie sogar wegen Unfallflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) angezeigt hat? Ihnen soll der Führerschein entzogen werden oder ihr Punktestand in Flensburg hat eine bedrohliche Höhe erreicht, Sie aber auf Ihren Führerschein (beruflich) angewiesen sind, können wir Sie effektiv beraten und Sie in einem Ermittlungs- als auch Gerichtsverfahren vertreten.
Gesellschaftsrecht:
Unsere Kanzlei kann Ihnen mit Rat und Tat auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts zur Seite stehen; sollten Sie Fragen zur Gründung einer Gesellschaft, einem Gesellschafterwechsel, Haftungsfragen oder zur Umwandlung einer Gesellschaft, haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Sie können von uns eine detaillierte Beratung hinsichtlich der unterschiedlichsten Firmenkonstellationen erhalten, um selbst zu unterscheiden, ob für Sie die Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), Aktiengesellschaft (AG), offenen Handelsgesellschaft (oHG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), englische Limited (Ltd.), oder eines eingetragener Verein (e.V.) in Frage kommt.
Wir erläutern Ihnen die gesellschaftlichen, haftungsrechtlichen und juristischen Vor- und Nachteile. Sofern Sie sich lediglich als stiller Teilhaber oder Kommanditist an einem Unternehmen beteiligen wollen, können wir Sie auch hier über die rechtlichen Vor- und Nachteile aufklären. Auch stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, sollten Sie an die Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens denken. Meist wird hier nicht berücksichtigt, daß unter Umständen der neue Erwerber bzw. Mitgesellschafter für bereits begründete Verbindlichkeiten des Unternehmens vor dessen Eintritt haften könnte. Damit es hier später kein böses Erwachen für Sie gibt, können wir Ihnen einen juristischen Einblick bereits vor Unterzeichnung der entsprechenden Verträge verschaffen.
Insolvenzrecht:
Sollten Sie feststellen, daß Ihr Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu begleichen sollten Sie sich schnellstmöglich juristisch beraten lassen, ob Sie nicht unverzüglich einen Insolvenzantrag bei Gericht stellen müssen. Dies wird vom Gesetz her von den Geschäftsführern und Gesellschaftern verlangt, da diese ansonsten persönlich, d. h. mit ihrem privaten Vermögen, für die Verbindlichkeiten ihres Unternehmens haften können. Um hier Ihren als auch den Schaden Ihrer Gläubiger so gering wie möglich zu halten und ggf. sogar zu versuchen Ihr Unternehmen zu retten und dieses trotzdem weiter zu führen, sollten Sie sich schnellst möglicht mit uns in Verbindung setzen, damit wir Sie umfassend beraten und auch alle erforderlichen Schritte für Sie einleiten können.
Auch für eine Privatperson ist das Thema Insolvenz nicht uninteressant. Sie haben Ihre Anstellung verloren, haben aufgrund einer Scheidung oder aus sonstigen Gründen Ihr Vermögen verloren und die Schulden wachsen Ihnen über dem Kopf? Ggf. könnte für Sie dann die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens von Interesse sein.
Aufgrund der Gesetzesänderung ist eine Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen (Verbraucher) u. a. dann möglich, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Einige dieser Voraussetzungen sind wie folgt:
Sie haben keine selbständige Tätigkeit ausgeübt (d. h., die Verbraucherinsolvenz ist in erster Linie für Sozialhilfeempfänger, Hartz IV-Empfänger, Hartz II-Empfänger, Rentner, Arbeitnehmer etc. geeignet)
Sie als ehemaliger Kleingewerbebetreiber keine Forderungen aus einem Arbeitnehmerverhältnis haben und sich die Anzahl Ihrer Gläubiger in einem bestimmten Rahmen bewegen
Unsere Kanzlei überprüft gerne für Sie, ob für Sie ein Regelinsolvenzverfahren oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit einer anschließenden Restschuldbefreiung in Frage kommt.
Arbeitsrecht und Sozialrecht:
Wie verhalte ich mich, wenn mein Arbeitgeber mir die Kündigung ausgesprochen hat? Was kann ich tun, wenn ich am Arbeitsplatz gemobbt werde? Kann ich etwas unternehmen, wenn mir das Sozialamt meine Unterstützung kürzt? Insbesondere in sozialrechtlichen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ist meist unverzüglich zu handeln, d. h. Einspruch einzulegen bzw. Klage einzureichen, da ansonsten die neuerlichen Entscheidungen und Änderungen rechtsverbindlich sind und später hiergegen nichts mehr unternommen werden kann. Gerade auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts erlässt der Gesetzgeber ständig neue komplexe Änderungen, mit denen sich ein normaler Bürger meist nicht auskennt. Ehe hier falsche Entscheidungen für Sie getroffen werden, überprüfen wir für Sie gerne, ob diese überhaupt rechtmäßig sind oder ob hier nicht doch Einspruch einzulegen ist.
Sollten Sie als Hartz II bzw Hartz IV-Empfänger in Spanien leben bzw. beabsichtigen, nach dort auszuwandern, können wir Ihnen auch hier beratend zur Seite stehen und für Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, auch in Spanien Hilfe zum Lebensunterhalt beantrage können. Unsere spanischen Kollegen in Spanien stehen uns hier beratend und unterstützend zur Seite.
In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten berät in Deutschland als auch in Dubai Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Unsere Kanzlei berät bei der Gestaltung und Auslegung von Arbeitsverträgen und wir überprüfen für Sie Verträge auf deren gesetzliche Richtigkeit und vertreten Sie auch vor dem Arbeitsgericht im Rahmen von Kündigungsschutzklagen.
Die Interessensschwerpunkte der Kanzlei im Ausland
Durch Zusammenarbeit mit weiteren Anwaltskanzleien im Ausland sind wir für Sie auf folgenden Rechtsgebieten tätig:
- Eigentumsauseinandersetzungen, Immobilienerwerb und Verkauf
- Internationales Strafverfahren,
- Schlichtungsverfahren, Mediationsverfahren, Schadenersatzklagen
- Auswanderung
- Einwanderungsrecht
- Islamisches Erb- und Familienrecht
- Finanztransfergeschäfte,
- Firmengründung, Investmentberatung
- Morgengabe, Brautgabe, Mehr, Tamkin, Talagh, Vekalat,
Wir haben dabei praktische Erfahrungen in den USA, Spanien, China, VAE (Dubai) und Iran sammeln können.
USA: Ein weiteres Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei umfasst das Einwanderungsrecht der USA und das Thema Arbeit und Aufenthalt in den USA. Wir kooperieren er nach Bedarf mit einem amerikanischen Einwanderungsspezialisten, welcher im U.S. Immigration Law bewandert sind und der als Rechtsanwalt im US Einwanderungsrecht tätig ist.
Um nicht nur als Tourist einen maximal 3 Monate andauernden Aufenthalt in den USA zu erhalten, ist die Beantragung eines der zahlreichen möglichen Visen notwendig. Hier kommt es darauf an, welchen beruflichen Stand und welches jeweilige Ziel der Antragsteller hat, um zu entscheiden, welches Visa für ihn in Frage kommt. Grob gegliedert kann zwischen folgenden Interessengruppierungen unterscheiden werden:
- Touristen, welche sich in den USA länger als 3 Monate aufhalten wollen
- Schüler/Studenten
- Geschäftsreisende, die entweder als Selbständige oder Angestellte in die USA kommen wollen.
Es ist genau darauf zu achten ob hier Fristen der Aufenthaltserlaubnis überschritten werden. Solche Fristüberschreitungen können nämlich mit teilweise drakonischen Strafen geahndet werden, die dem Inhaber des Visums die Wiedereinreise in die USA bis zu zehn Jahre verbieten könnte. Die Beantragung einer Fristverlängerung sollte daher unbedingt frühzeitig und möglichst nach Rücksprache mit einem Anwalt in Angriff genommen werden.
Auch hier kann Ihnen unsere Kanzlei mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ferner unterstützen wir Sie gerne mit unserem Fachwissen, sollten Sie steuerrechtliche Vorteile in Dubai oder Spanien erzielen wollen, z. B. durch Immobilienerwerb oder Firmengründung in Spanien oder Dubai. Bei Immobilienerwerb oder Firmengründung in Spanien, im Iran als auch in Dubai können wir Sie umfassend beraten.
Sie können gewiss sein, daß „Ihr Erfolg unser Erfolg ist“: von daher werden wir bemüht sein, Ihre Interessen mit aller Entschiedenheit und Motivation vertreten.
Bitte beachten Sie: Die Gebühr für die angegebene Telefon- (0700/90199019) und Faxnummer (0700/80188018) beträgt 12,3 Cent pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom.
Berufshaftpflichtversicherung:
Räumlicher Geltungsbereich:
Generali Versicherung AG
Adenauerring 7-9
81737 München
im gesamten EU Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes.
Bemerkung:
Steuerstrafrecht und Firmengründung
iranisches Familienrecht
iranisches Erbrecht
UN-Sanktion-Iran
Geldtransfern Iran
Iranian Lawyer in Germany