Rechtsanwalt Wehrmann ist im Zivil- und Wirtschaftsrecht mit dem Schwerpunkt Immobilienrecht tätig. Sein Tätigkeitsspektrum erstreckt sich hierbei insbesondere auf die nachfolgenden Rechtsgebiete:
- Grundstücksrecht
- Gewerbliches Mietrecht
- Wohnraummietrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Makler-/ Bauträgerrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Öffentliches Baurecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Rechtsanwalt Volker Wehrmann absolvierte zudem einen Masterstudiengang auf dem Gebiet des Immobilienrechts („Real Estate Law“) und empfiehlt sich damit verstärkt auch als Spezialist für komplizierte immobilienrechtliche Problemstellungen.
Aufgrund seiner langjährigen und weitreichenden Expertise kennt er die komplexen Fragestellungen auf dem Gebiet des Immobilienrechts sowie die Chancen und Risiken juristischer Auseinandersetzungen in diesem Bereich. Rechtsanwalt Wehrmann berät mittelständische und größere Unternehmen ebenso wie Privatpersonen zwecks Erarbeitung sachgerechter, umfassender Lösungsstrategien.
Rechtsanwalt Wehrmann tritt bundesweit in gerichtlichen Verfahren (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) auf.
Rechtsanwalt Henning Jäkel ist schwerpunktmäßig im Arbeits- und Beamtenrecht tätig.
Im Bereich des Individualarbeitsrechts vertritt er Arbeitgeber, Geschäftsführer, leitende Angestellte sowie Arbeitnehmer in sämtlichen Fragen betreffend der Anbahnung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt er über eine langjährige Erfahrung insbesondere
- Bei der Gestaltung, Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen. Insbesondere die Vorbereitung von Beendigungs- und Änderungskündigungen. Sowie die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern in Kündigungsangelegenheiten.
- Bei der Ausarbeitung und Verhandlung von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen, sowie bei der Verhandlung von Abfindungen unter Berücksichtigung von steuer- und sozialrechtlicher Fragen.
- Bei der rechtssicheren Erstellung von Provisionsvereinbarungen sowie bei Streitigkeiten über die Zahlung von Gratifikationen, Provisionen und Tantiemen
- Bei der gerichtlichen Interessenwahrnehmung in Kündigungsschutzverfahren, Zahlungs- und sonstigen Leistungsklagen
Zudem berät Rechtsanwalt Jäkel mittelständische und größere Unternehmen bei der arbeitsrechtlichen Umsetzung von Betriebsübergängen sowie Umstrukturierungen jeglicher Art.
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrecht verfügt Rechtsanwalt Jäkel über das erforderliche Know-how und die Erfahrung bei der Verhandlung im Rahmen von betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellen.
In zahlreichen Einigungsstellen hat er Betriebsvereinbarungen ausgestaltet und zum Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplänen verhandelt. Er berät und vertritt insoweit Arbeitgeber, Betriebs- und Gesamtbetriebsräte sowie Personalräte.
Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung kennt Rechtsanwalt Jäkel die unterschiedlichen Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Er kann die Chancen und Risiken einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung genau einschätzen und dadurch die individuell passende Strategie mit dem Mandanten entwickeln und auch vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und bis zum Bundesarbeitsgericht erfolgreich umsetzen und vertreten. Er ist insoweit bundesweit tätig.
Zu seinen weiteren Tätigkeitsschwerpunkten gehören das Beamtenrecht, das Recht des öffentlichen Dienstes sowie das Datenschutzrecht.