Erbrecht in Dortmund
Burkhardt Jordan
Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht
"Wenn Gott mit dem Tode kommt, dann kommt der Teufel mit den Erben.“
(Schwedisches Sprichwort)
Viele Menschen machen sich Gedanken über das Leben, jedoch nur wenige über den Tod. Während zur Lebzeiten darauf geachtet wird, seine engsten Verwandten gleich zu
behandeln, die Steuerlast gegenüber dem Staat auf einen Minimum zu reduzieren,
hören diese Gedanken in vielen Fällen auf den Tod bezogen auf. Zurück bleibt eine zerstrittene Erbengemeinschaft und ein frohlockendes Finanzamt.
Vorausschauende Erbschaftsplanung, die auch die steuerlichen Konsequenzen im Auge behält, gehört zu den Haupttätigkeitsgebieten von Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Steuerberater in Dortmund.
Wir beraten in Dortmund in allen Fragen des Erbrechts wie zur Testamentsgestaltung, zum Pflichtteilsrecht, zum Recht der Erbengemeinschaft und stehen darüber hinaus auch als geprüfter Testamentsvollstrecker (DVEV) zur Verfügung.
Wir begleiten den Unternehmer nicht nur in Dortmund, der seine Nachfolge im Sinne einer Unternehmenskontinuität, der Minimierung der Steuerlast und der Erhaltung nicht zuletzt des Familienfriedens zu regeln gedenkt ebenso wie den zukünftigen Stifter, der sein Vermögen dauerhaft bestimmten Zwecken zuordnen will.
Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll auch in Dortmund in den Rechtsgebieten Erbschaftssteuerrecht und
Steuerstrafrecht an Herrn Rechtsanwalt Burkhardt Jordan, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, aus der Sozietät Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Steuerberater.
"Was du ererbt von deinem Vater hast, erwirb es, um es zu besitzen“
(Johann Wolfgang von Goethe, Faust 1, Vers 682,1749 -1832)