Arbeits- und Sozialrecht in Duisburg
Lars Hantke
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht
„Das Recht des Sozialgesetzbuch soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern.“
§ 1 Abs. 2 SGB I
Die Vielfältigkeit der Reformen im Bereich des Sozialversicherungswesens wird zunehmend durch schwerdurchschaubare Entscheidungen der Sozialversicherungsträger verfolgt. Es ist nur natürlich, dass es für die meisten Betroffenen schwer ist den Überblick zu behalten.
Unsere auf dem Gebiet des Sozialrechts tätigen Rechtsanwälte behalten, durch laufenden Einblick in die Materie, den Überblick über alle Änderungen sowie aktuelle Rechtsprechung. Gerne setzen wir unser Wissen für Sie ein!
Das Sozialversicherungsrecht ist ein umfangreiches Gebiet und umfasst insbesondere Fragen der Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Renten- und Unfallversicherung. Auch Fragestellungen aus dem privaten Versicherungsrecht oder dem Dienstrecht der Beamten bilden oft eine Schnittstelle zu den oben genannten gebieten.
Im Bereich des Arbeitslosengeld I sind bspw. Streitigkeiten wegen der Sperrzeit, wegen Eigenkündigung oder Anspruchsdauer die markantesten Stichworte.
In den behindertrechtlichen Angelegenheiten, bei Erwerbsunfähigkeitsrenten verhelfen wir Ihnen gerne den tatsächlichen Grad der Behinderung zu erlangen, was für Sie nicht wesentliche Steuerrechtliche Vergünstigungen bedeutet. Ebenfalls helfen wir Ihnen die begehrten Merkzeichen zu erlangen.
Auch in anderen Bereichen zeigt die Erfahrung, dass bspw. die Berufgenossenschaften ebenfalls dazu tendieren, vorliegend entsprechender Anspruchsvoraussetzungen, weder erforderliche Eingliederungsmaßnahmen noch die entsprechenden Renten an die Betroffene auszuzahlen. Auch hiergegen muss man mit den notwendigen fachlichen Know-How vorgehen um entsprechende Erfolge erzielen zu können.
Im Bereich der Pflegeversicherung helfen wir Ihnen unter Auswertung der persönlichen Situation des Krankheitsbildes gegebenenfalls eine höhere Einstufung und die damit verbundene Leistung seitens der Pflegekassen zu erlangen.
Nicht zuletzt ist, ja schon fast Willkür der Behörden im Bereich Arbeitslosengeld II bzw. Sozialhilfe zu erwähnen. Ob es sich dabei um falsche Berechnungen im Rahmen des Erstattungsanspruchs handelt (Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt) oder aber um falsche Berechnung der Einkünfte der Bedarfsgemeinschaft, wie z.B. Nichtübernahme der Heizkosten.