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Spezialist in Sachen Familienrecht!
Ihr Erfolg und Ihre Zufriedenheit sind uns Ziel und Verpflichtung
In diesem Sinne ist die optimale Betreuung unseres Mandanten mit der gezielten Durchsetzung Ihrer Rechte und Forderungen bei Gericht unser wichtigstes Anliegen.
Unsere Vorgaben erreichen wir in unserer kleinen Einheit durch Spezialisierung und Konzentration auf einige Kernkompetenzen zum Wohle und zum Nutzen unserer Mandanten.
Die Vielfalt des Rechts erfordert dabei eine zunehmende Spezialisierung und insbesondere im Bereich Familienrecht, Unterhalt, Scheidung und Zugewinn steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Middel für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
- Trennung und Scheidung
Als Spezialist für Familienrecht führe ich Ihr Scheidungsverfahren schnell, kompetent und preiswert durch. Ich bin selbstverständlich auch dann für Sie da, wenn die Voraussetzungen für eine einverständliche Scheidung nicht vorliegen und die Verfahren insbesondere wegen der Zahlung von Unterhalt streitig verlaufen.
- Der Trennungsunterhalt
Da jeder Lebenssachverhalt unterschiedlich ist und auch jede Ehe unterschiedlich verläuft, lassen sich keine seriösen pauschalen Aussagen machen ohne genaue Kenntnis der Einzelheiten. Ich empfehle also in jedem Fall in einem Beratungsgespräch eine den Verhältnissen angemessene Unterhaltsberechnung, die dann auch von beiden Ehepartnern in der Regel akzeptiert wird, durchführen zu lassen.
- Der Kindesunterhalt
Einen ersten Anhaltspunkt für die Frage, in welcher Höhe Kindesunterhalt an denjenigen zu zahlen ist, bei dem sich das Kind aufhält, ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Ich empfehle aber auch bei der Frage der Zahlung von Kindesunterhalt ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt zu führen, da die vorstehende Darstellung nur einen geringen Ausschnitt wiedergibt aus den gesetzlichen Regelungen und insbesondere den vielen Gerichtsurteilen, die vorliegen zu der Frage, ob und in welcher Höhe Kindesunterhalt zu zahlen ist.
- Das Sorgerecht
Bei der Scheidung einer Ehe verbleibt das Sorgerecht im Regelfall bei beiden Elternteilen und das Gericht trifft mit der Scheidung nur dann eine Regelung über die elterliche Sorge, wenn eine solche Entscheidung von einem Elternteil beantragt wird. Stellen die Eltern keinen Antrag, so hat dies die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge zur Folge. Die Entscheidung, ob es im Rahmen der Scheidung zu einer Regelung der elterlichen Sorge kommt, bleibt also ausschließlich den Eltern überlassen. Etwas anders gilt nur in den Fällen, in denen das Kindeswohl gefährdet ist.
- Der Zugewinnausgleich
Erst beim Ende der Ehe zum Beispiel durch Scheidung findet ein sogenannter Vermögensausgleich zwischen den Ehegatten statt. Der Ehegatte, der während der Ehe mehr Vermögen erworben hat als der andere, muss die Hälfte des Unterschiedes zwischen seinem Vermögen und dem Vermögen des anderen Ehegatten an diesen als Zugewinn ausgleichen.
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Ihr Rechtsanwalt Hans-Jürgen Middel
Herr Rechtsanwalt Middel studierte in Bonn und Freiburg und schloss die juristische Ausbildung nach einem Auslandsaufenthalt in den Vereinigten Staaten beim Landgericht in Konstanz mit dem zweiten Staatsexamen ab.
Nach einer langjährigen Tätigkeit in der Rechtsabteilung eines internationalen Automobilunternehmens übernahm Herr Rechtsanwalt Middel im Jahre 1995 die Anwaltskanzlei Schlange. Nach einer über die Jahre gewachsenen Ausweitung der Kanzlei wurde im Laufe der Jahre die Bearbeitung und Betreuung von Scheidungsverfahren mit den Schwerpunkten Scheidung, Unterhalt und Zugewinn das Spezialgebiet von Herrn Rechtsanwalt Middel.
Durch die Tätigkeit in der Industrie als Geschäftsführer einiger Finanzdienstleistungsgesellschaften entwickelte sich ein ausgeprägtes wirtschaftliches Verständnis, so dass finanzielle Sachverhalte wie Unterhaltsberechnungen oder komplexe Zugewinnverfahren schnell und im Interesse des Mandanten beurteilt und bearbeitet werden.
Gerne sind wir auch bundesweit für Sie tätig.
Bei Fragen zu den Kosten eines Scheidungsverfahrens oder eines Beratungsgespräches erhalten Sie eine schnelle und verlässliche Auskunft. Rufen Sie einfach an: 07131 - 80027.
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag von 8.00 - 17.00 Uhr
Nach Vereinbarung sind auch Termine zu anderen Zeiten sowie Haus- bzw. Firmenbesuche möglich.
Die Kanzlei ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, zudem stehen Parkplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
Mitgliedschaften:
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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Suchbegriffe: Zugewinn, Huasrat, Besuchsrecht, Ehegattensplitting, Anlage U, einstweilige Verfügung, Urteil, Beschluß
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