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Rechtsanwalt

Oliver Stemmer

Fachanwälte und Fachanwältinnen Dr. Conradis Jansen Reinecke Holtmann Klerks Stemmer Markic
Fachanwälte und Fachanwältinnen Dr. Conradis Jansen Reinecke Holtmann Klerks Stemmer Markic
Empathisch für die Anliegen meiner Mandantschaft -
Effizient in der Bearbeitung -
Erfolgreich in der Sache

Fachanwalt für

  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht

Rechtsgebiete

  • Schwerbehindertenrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Zivilrecht
Über 22 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2002 und über 22 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
ER
von E. R. am 21.11.2023 um 10:46 Uhr
Bin voll zufrieden
Sozialrecht

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Rechtsanwalt Oliver Stemmer
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht 

Liebe(r) Besucher(in) meines Profils,

ich freue mich, Sie auf meinem Profil begrüßen zu dürfen.

Seit über 20 Jahren vertrete ich Mandantinnen und Mandanten in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht und Sozialrecht, auf die ich meine Schwerpunkte gelegt habe. 

Seit 2005 ist mir durch die Rechtsanwaltskammer der Titel des Fachanwalts für Arbeitsrecht und seit 2014 der Titel des Fachanwalts für Sozialrecht verliehen.  

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen Mandantinnen und Mandanten ist das "A&O" eines Erfolges. Sie erhalten von mir eine transparente Strategie, in der es mir wichtig ist, jederzeit an Ihrer Seite zu stehen. 

Termine sind innerhalb kürzester Zeit möglich, um Ihnen möglichst schnell die  Unklarheit über Ihre rechtliche Situation zu nehmen. Langes Warten auf einen Besprechungstermin kann somit vermieden werden.

Arbeitsrecht:

Sie haben eine Kündigung erhalten? 

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich  Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Hierbei ist es entscheidend, die notwendigen Schritte zu kennen und insbesondere auch fristgerecht zu ergreifen. Eine Kündigungsschutzklage muss  z.B. innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden, da die Kündigung ansonsten rechtskräftig wird und nicht mehr - oder nur noch in Ausnahmefällen - angreifbar ist. 

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und Ihnen zur Seite stehen zu dürfen. In einem persönlichen Gespräch besprechen wir ausführlich die wesentlichen Punkte und die gemeinsame Strategie. Dabei lege ich großen Wert auf eine transparente Vorgehensweise in enger Abstimmung mit der Mandantin und dem Mandanten. 

Ich bin an Ihrer Seite!

Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehören im Arbeitsrecht:

- Aufhebungsverträge (Prüfung / Erstellung)

- anwaltliche Begleitung im Trennungsprozess

- Befristung und Entfristung des Arbeitsvertrages

- Vertragsprüfung

- Prüfen der Rechtmäßigkeit von Abmahnungen


Sozialrecht: 

Um Ihnen eine bestmögliche Betreuung zu gewährleisten, habe ich mich als Fachanwalt für Sozialrecht auf wenige Bereiche des Sozialrechts und des Sozialversicherungsrechts spezialisiert und bearbeite im Sozialrecht ausschließlich Verfahren gegen:

die Arbeitsagentur (z.B. gegen Sperrzeiten und sonstige Sanktionen beim Bezug von ALG I, Nahtlosgewährung etc.)


die Krankenkassen (z.B. Versagung von Leistungen, Nichtzahlung von Krankengeld, Versicherungspflicht etc.)


die Versorgungsämter zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft / Schwerbehinderung (inkl. Merkzeichen) ; die Versorgungsämter Essen, Duisburg und Düsseldorf sind meine ständigen Kontrahenten.

die Rentenversicherungs-, und Unfallversicherungsträger (z.B. Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Gewährung von Erwerbsunfähigkeitsrenten etc.).

Ein besonderer Schwerpunkt im Bereich der sozialrechtlichen Beratung liegt im Schwerbehindertenrecht bei der Durchsetzung eine Grades der Behinderung (GdB)  und des Erwerbsminderungsrentenrechts. Hier berate und vertrete ich Sie gegen das Versorgungsamt und die Rentenversicherungsträger.

Dabei prüfe ich, ob ein ablehnender Bescheid rechtmäßig erfolgt ist oder ob einzelne Leiden unzutreffend bewertet wurden und/ oder bei der Bildung des Gesamt-GdB unberücksichtigt geblieben sind.  Die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder einer Klage stelle ich Ihnen im persönlichen Erstberatungsgespräch dar. 

Im Erwerbsminderungsrecht zeige ich Ihnen auf, auf welche Voraussetzungen es beim Bezug der Erwerbsminderungsrente ankommt. Auch hier begleite ich Sie durch ein Widerspruchsverfahren als auch ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht.


Privates Unfallversicherungsrecht: 

Mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gehen auch Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung einher. Private Unfallversicherer möchten sich gerne Ihrer Eintrittspflicht unter Verweis auf die AUB entziehen.

Da wird einem seitens der Versicherer vorgeworfen, man habe bei Vertragsschluss nicht alle Angaben zum Gesundheitszustand gemacht oder man habe den Unfall nicht schnell genug gemeldet oder dieser habe nicht zu der gesundheitlichen Beeinträchtigung geführt, da bereits eine relevante Vorerkrankung vorgelegen habe. 

Schnell sind Ansprüche auf Einmalzahlungen oder Rentenzahlungen durch die Versicherungen abgelehnt.

Das private Unfallversicherungsrecht ist daher ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Von der außergerichtlichen bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer privatvertraglichen Ansprüche.

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Anfahrtsinformationen: Die Kanzlei befindet sich in Duisburg nahe des Landgerichts und Amtsgerichts. Parkmöglichkeiten sind in den umliegenden Parkhäusern ausreichend gegeben. Vom Parkhaus des Einkaufszentrums Forum erreichen Sie die Kanzlei fußläufig in weniger als 5 Minuten.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.kanzlei-stemmer.de

Oliver Stemmer ist gelistet in Rechtsanwälte Duisburg und Rechtsanwälte Deutschland.

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Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltvertein e.V. (DAV)

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