Rechtsanwältin Luise von Sturmfeder (Kanzlei von Sturmfeder)


Rechtsanwältin Luise von Sturmfeder
Herzlich willkommen.
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.
In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.


  • Erbrecht
    Sie gründen eine Familie und möchten diese absichern? Sie haben schon vor Jahren ein Testament gemacht, aber Ihre Lebensumstände haben sich seither verändert und das Testament entspricht möglicherweise nicht mehr Ihren heutigen Vorstellungen? - Es gibt viele gute Gründe für ein Testament, dennoch haben nur 15 Prozent aller Deutschen Ihr Erbe durch ein Testament geregelt. Wenn kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge, die häufig nicht im Sinne des Verstorbenen ist. Wussten Sie zum Beispiel, dass nicht nur Ihr Ehepartner, sondern auch Ihre Eltern erbberechtigt sind, solange Sie noch keine Kinder haben? Ich berate mit Ihnen gemeinsam, was für Sie in Ihrer speziellen Situation der beste Weg ist. Denn ein rechtlich und steuerlich durchdachtes Testament verhindert lange und unschöne Konflikte zwischen den Erben.
  • Steuerrecht
    Das Steuerrecht ist eng mit dem Erbrecht verbunden. Denn nur wenn man als Anwalt auch einen Überblick über die aktuellen steuerpolitischen Entwicklungen hat, kann man seinen Mandanten eine optimale erbrechtliche Beratung bieten. Wenn ihr Anliegen über das Erbschaftssteuerrecht hinausgehen sollte, ziehe ich nach Rücksprache mit Ihnen kompetente Steuerberater hinzu oder vermittle Ihnen gerne einen geeigneten Ansprechpartner für Ihren speziellen Fall.
  • Patientenverfügung
    Ihnen flößt die Vorstellung, am Lebensende zum Objekt einer hochtechnisierten Medizin zu werden, Angst ein? Machen Sie sich Gedanken um Eltern, Großeltern oder andere nahe Angehörige, deren Gesundheitszustand zunehmend schlechter wird? Oder aber haben Sie vielleicht Schwierigkeiten bei der Durchsetzung einer Patienten-, Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht? Auch in diesen Fällen stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite, erläutere Ihnen die zum 1.9.2009 in Kraft getretenen gesetzlichen Neuregelungen zur Patientenverfügung und entwerfe für Sie eine individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasste Verfügung sowie auf Wunsch ergänzend angepasste Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten.
  • Betreuungsverfügung
    Bei der Betreuungsverfügung schlägt der Verfasser der Verfügung nur einen Betreuer vor, sofern er ihm nicht auch die gleichen Rechte wie bei der Vorsorgevollmacht zugesteht. Der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ist folglich, dass der Betreuer im Falle der Vorsorgevollmacht unmittelbar Betreuer wird und sofort handeln kann während bei der Betreuungsverfügung erst ein Gericht entscheidet, ob eine Betreuung überhaupt erforderlich ist, nötigenfalls den gewünschten Betreuer einsetzt und die Einhaltung der Verfügung überprüft.
  • Vorsorgevollmacht
    Kann ein erwachsener Mensch aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbstverantwortlich regeln, fragt sich, wer für ihn rechtsverbindliche Erklärungen abgeben oder Entscheidungen treffen kann. Dazu gehören alle Entscheidungen des Alltags wie Bank- und Vermögensgeschäfte, sowie die weitere ärztliche Behandlung. Oft wird fälschlicherweise angenommen, dass dann automatisch die Angehörigen zuständig sind. Dies ist nicht der Fall! Auch wenn Ihre Angehörigen Ihnen im Ernstfall hoffentlich zur Seite stehen werden, haben nach deutschem Recht nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht und damit die Befugnis zu einer Vertretung und Entscheidung in allen Angelegenheiten.


Rechtsanwältin Luise von Sturmfeder

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Anwältin umfasst den gesamten Bereich des Erbrechts, Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts. Aber auch die vielfach diskutierte Notwendigkeit und Durchsetzbarkeit von Patientenverfügungen und entsprechenden Vorsorgevollmachten sind Hauptthemen meiner Beratung.

Selbstverständlich gehören daneben auch die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Mandanten in Streitigkeiten des übrigen allgemeinen Zivilrechts zum Dienstleistungsspektrum meiner Kanzlei.

...Hinweis:

Damit Sie in unserem Büro in Hamburg keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitten wir Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter unserer Rufnummer 040/27868785.
Vielen Dank !


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.kanzleivonsturmfeder.de
Rechtsanwältin Luise von Sturmfeder (Kanzlei von Sturmfeder) ist gelistet in Rechtsanwälte Hamburg

Kontakt

Adresse

Rechtsanwältin Luise von Sturmfeder
Kanzlei von Sturmfeder

Timmermannsredder 23
22175 Hamburg

GoogleMap

Telefon + Fax

Telefon:
040/63679327
Fax:
040/63679328

E-Mail + Internet

E-Mail:
info@kanzleivonsturmfeder.de
Internet-Adresse bei anwalt.de:
www.anwalt.de/kanzleivonsturmfeder
Web:
www.kanzleivonsturmfeder.deNeues Fenster

Bewertung

noch keine Bewertung

 

Rechtsgebiete

Rechtsgebiete von Rechtsanwältin Luise von Sturmfeder:
  • Erbrecht
  • Steuerrecht

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.