Das Familienrecht stellt an die Qualität anwaltlicher Tätigkeit erhebliche Ansprüche. Wir bieten spezialisierte Fachkompetenz auf diesem Gebiet ohne dabei das menschliche Verständnis für Ihre individuelle Situation aus den Augen zu verlieren. So können Sie sich stets auf bestmögliche Betreuung verlassen – ob im Falle einer Trennung, im Rahmen einer Scheidung, bei der Regelung von Umgang mit den Kindern, Unterhaltsansprüchen oder der notwendigen Vermögensauseinandersetzung.
Ein konstruktives Verfahren zur Konfliktbeilegung gerade auch im Familienrecht ist die Mediation. Dabei handelt es sich um einen freiwilligen Arbeitsprozess der Beteiligten, der mit der Unterstützung des Mediators der einvernehmlichen Regelung von Streitigkeiten dient.
Die Bezeichnung "Fachanwalt" darf von Anwälten nur geführt werden, wenn die zuständige Rechtsanwaltskammer dies ausdrücklich gestattet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Rechtsanwalt den Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet erbringt und zwar in Theorie und Praxis. Dies wird von der Rechtsanwaltskammer in einem besonderen Anerkenntnisverfahren geprüft. Der Fachanwalt ist zudem verpflichtet, jährlich gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen, dass er sich auch laufend durch Fortbildungsseminare weiterbildet.
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