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Rechtsanwalt Dr. Michael Greulich Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Dr. Greulich hat die Kanzlei 1990 gegrün- det. Nach Jahren der Arbeit in den unterschiedlichsten Fachrichtungen ist heute sein Hauptarbeitsgebiet das Familienrecht, für das er auch die Fachanwaltsbezeichnung führen darf. Folgerichtig gehört er der AG Familienrecht des DAV an.
In den letzten Jahren ist er daneben in angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Betreuungsrecht, dem Jugendhilferecht und in Rechtsproblemen der Kranken-, Alten- und Behindertenpflege tätig. Aus Teilen dieser Rechtsgebiete entwickelt sich gerade das Seniorenrecht mit den speziellen Rechtsfragen älterer Bürgerinnen und Bürger, das Rechtsanwalt Dr. Greulich jetzt zu einem neuen Schwerpunkt seiner Arbeit gewählt hat.
Rechtsanwalt Uwe Schadt
Rechtsanwalt Schadt hat sein Studium in Berlin absolviert. Seit 1998 ist er Rechtsanwalt und Strafrechtler aus Leidenschaft. Relativ schnell war für ihn klar, dass seine berufliche Neigung ausschließlich dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht zufiel.
In der Kanzlei trägt er Verantwortung für Sicherheit und Ordnung. Im Büroalltag ist er nicht immer anwesend, denn sein Fachgebiet bringt es mit sich, dass ihn seine Mandanten oft nicht in der Kanzlei besuchen können.
Rechtsanwalt Schadt ist unter anderem Mitglied im Verein der Berliner Strafverteidiger und im Tierschutzverein Berlin.
Rechtsanwalt Jürgen Brückner
Bereits früh hat ihn alles, was mit „Bauen” zusam- menhängt, interessiert. Eines seiner Fachgebiete ist demgemäss das private Baurecht.
Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Brückner speziell ausgebildet im Arbeitsrecht. Sowohl im ersten wie auch im zweiten Staatsexamen fiel seine Wahl auch auf dieses Gebiet. Einen Teil seiner Referendarausbildung absolvierte er aus diesem Grund im Arbeitsgericht Berlin.
Im Rahmen der anwaltlichen Betreuung von Unternehmen nimmt neben den oben genannten Rechtsgebieten insbesondere das, was die Juristen Kautelarjurisprudenz nennen, also das Entwerfen und Gestalten verschiedenster Verträge, großen Raum ein.
Rechtsanwalt Mirko Döse
Seit Kanzleieintritt im Jahre 2002 vertritt er unsere Mandanten sowohl im Mietrecht, Versicherungsrecht und Kaufrecht, als auch in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Eine optimale Interessenwahrnehmung bedeutet für ihn, nicht stets einen Gerichtsprozess anzustrengen, sondern immer auch eine außergerichtliche Einigung in Erwägung zu ziehen. Denn in vielen Fällen ist den Mandanten mit einer außergerichtlichen Lösung besser gedient als mit einem langen, nervenaufreibenden Gerichtsprozess.
Rechtsanwalt Matthias Hausmann
Unseren Mandanten steht Rechtsanwalt Hausmann insbesondere auf den Gebieten der Steuerberatung, des Steuerrechts, des Wirtschafts-, Handels- und Gesell- schaftsrechts inkl. des Vereinsrechts zur Verfügung.
Er berät vor allem kleine und mittelständische Gewerbetreibende und Unternehmen, betreibt deren Buchhaltung einschließlich der Lohnbuch- haltung, erstellt Jahresabschlüsse und vertritt Mandanten vor Zivil-, Finanz- und Strafgerichten.
Rechtsanwalt Hausmann ist unter anderem Mitglied der Arbeitsge- meinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht sowie der Vereinigung Berliner Strafverteidiger.
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