Erfasst werden auch alle mit dem Bau-Werkvertragsrecht tatsächlich und rechtlich zusammenhängenden Rechtsgebiete (Nachbarrecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Bauträgerrecht, Wohnungseigentumsrecht u.a.). In den letzten Jahren nehmen das Recht des Spezialtiefbaues einen immer größeren Raum der anwaltlichen Tätigkeit ein, desgleichen die begleitende juristische Beratung von Bauvorhaben ('juristisches Projektmanagement').
Der Mandant steht im Mittelpunkt. Ziel ist nicht nur die Dienstleistung, sondern der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zum Mandanten mit der Folge einer langjährigen Zusammenarbeit. Qualität geht vor Quantität. Die höchst mögliche Aufmerksamkeit für jeden einzelnen Auftrag genießt Vorrang vor der bloßen Anzahl der Mandate. Der Mitarbeiterstab wird zugunsten der Qualitätssicherung klein gehalten. Die gute Kanzleiatmosphäre und die kurzen Wege eines 'offenen Büros' fördern die Leistungsbereitschaft und Zuverlässigkeit des gesamten Teams.
Die kanzlei für baurecht bietet durch Kooperation mit dem Ingenieurbüro dr. matthias drittler, md projekt- und claimmanagement, ergänzend zur juristischen Beratung ein wesentlich erweitertes Leistungsspektrum an. Das Büro ist spezialisiert auf streitige Auseinandersetzungen zu Nachträgen und Behinderungs- bzw. Verzugsansprüchen. Baubegleitendes Konfliktmanagement steht im Mittelpunkt. Drittler setzt mit der baubegleitenden Sicherung von Grundlagen, die das Durchsetzen von Nachtrags- und Behinderungssachverhalten i.d.R. überhaupt erst ermöglichen (Dokumentation), einen weiteren Schwerpunkt.
Auf dieser Basis können außergerichtliche und gerichtliche Verhandlungen, begleitet von technisch-wirtschaftlichen Gutachten und baubetrieblichem Sachverstand, erfolgreich werden.