Rechtsanwältin Sarah Kroll

 

Herzlich Willkommen in der Anwaltskanzlei Schäfer

 

Wir möchten uns Ihnen als zuverlässigen und kompetenten Partner in Rechtsfragen vorstellen. Die Anwaltskanzlei Schäfer lädt Sie recht herzlich ein, die Kanzlei kennenzulernen.

 

Fachkundige Beratung und Begleitung in Rechtsstreitigkeiten sind unser Anliegen. Wir möchten Sie und Ihr Anliegen verstehen, um zielgerichtet entsprechend Ihren Bedürfnissen tätig werden zu können. 

 

Sie erreichen uns durchgängig in den Kernzeiten montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Bei Bedarf können Termine gerne auch am Wochenende oder abends vergeben werden. Wir freuen uns auf Sie.  



Auf Ihren Besuch freut sich:

Rechtsanwalt Georg Schäfer
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rechtsanwältin
Sarah Kroll
Fachanwältin für Strafrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht

  • Fachanwältin für Strafrecht
    Strafverteidigung in allen Bereichen

    Anklage, Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafprozessrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittel, BtMG, StGB, StPO
    , Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Batäubungsmittelstrafrecht, Erpressung, Unterschlagung, Untreue, Hehlerei, Urkundenfälschung, Mord und Todschlag u.a.
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
    insbesondere Kündigungssachen
    Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Probezeit, Urlaub
    , Entgeld, Gehalt u.a.
  • Verkehrsrecht
    Verkehrsstrafrecht & Verkehrsordnungswirdrigkeitenrecht

    Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerschein, Geschwindigkeitsübertretung,Entziehung der Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis Alkoholfahrt, Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss, Gefährlicher Einfluss in den Straßenverkehr u.a.

  • Ordnungswidrigkeitenrecht
    Strafzettel, Bußgeldsachen, Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Punkteeintrag
    u.a.
  • Opferhilfe
    Kindesmissbrauch/-misshandlung, Stalking, Mobbing/Bossing, häusliche und schulische Gewalt, Körperverletzung und Angriffe gegen die Persönlichkeit
    u.a.
  • Medizinrecht
    Behandlungsfehler, Fürsorgepflicht, Schmerzensgeld, Ärztepfusch, Patientenrechte, Arzthaftung, Kunstfehler,
    Abfindung, Arztrecht u.a.
  • Arzthaftungsrecht
    Aufklärungspflichten, Begutachtung, Behandlungsfehler, Rehabilitationsmaßnahme, Schmerzensgeld
    u.a.

Nach Vereinbarung vergeben wir auch gerne Termine abends oder am Wochenende.
 

Was Sie im Strafrecht beachten sollten:

Im Strafverfahren gilt es, zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf das Ermittlungs-verfahren Einfluss zu nehmen. Hier können Weichen gestellt werden, ob das Verfahren fortgeführt oder aber aufgrund sachgemäßer Klärung eingestellt wird. Für eine Anklageerhebung reicht schon ein sogenannter hinreichender Tatverdacht. Dies bedeutet eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (50,01%) für eine Verurteilung in der Hauptverhandlung. Tatsächlich enden weniger als 5% der Verfahren, bei denen es eine Hauptverhandlung gibt, mit einem Freispruch.

Auch Fristen sind unbedingt zu beachten. Gegen einen Strafbefehl kann lediglich binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Gegen ein Urteil kann Berufung bzw. Revision nur innerhalb einer Woche eingelegt werden. Dies im Unterschied zu anderen Rechtsgebieten, wo weit längere Fristen gelten.


Was Sie bei einer Kündigung beachten sollten:


Wenn sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung, Änderungskündigung oder Befristung wehren will, muss grundsätzlich innerhalb einer kurzen Frist ab Zugang der fristlosen oder fristgemäßen Kündigung oder ab Ende der Befristung Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Eine Kündigung gilt als zugegangen, wenn sie in den Herrschaftsbereich des Arbeitnehmers gelangt, also ihm oder Mitbewohnern übergeben wird oder in den Briefkasten eingeworfen wird. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub oder sonst abwesend ist und die Kündigung erst später vorfindet. Nach Ablauf der kurzen Frist kommt nur noch ein Antrag auf Zulassung einer verspäteten Klage in Betracht. Bei Fristversäumnis besteht daher das Risiko, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist.

Arbeitgeber sollten eine Kündigung zeitig oder gründlich vorbereiten, um die Un- wirksamkeit der Kündigung und damit den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses sowie die Gehaltszahlungspflicht zu vermeiden.



Weitere Informationen finden Sie unter:
www.schloss26.de
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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwältin Sarah Kroll:
  • Arbeitsrecht
  • Strafrecht

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  • Arbeitsrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Medizinrecht
  • Opferhilfe
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Verkehrsrecht

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