Rechtsanwalt Fachanwalt Hermann Kulzer M.B.A. (PKL)


Rechtsanwalt Hermann Kulzer

Ich freue mich, Sie auf meinem Profil
bei www.anwalt.de begrüßen zu dürfen.
In nachfolgenden Bereichen bin ich Ihnen
bei rechtlichen Fragen, Problemen und Streit kompetent behilflich:


  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
    Sanierung, Eigenverwaltung, Insolvenzplanerstellung, Schutzschirmverfahren, Schuldenregulierungsverfahren, Restschuldbefreiungsverfahren, Insolvenzverwaltung, Liquidation, Vergleich, Insolvenzstrafrecht(Bankrott, Insolvenzverschleppung, Gläubigerbevorzugung, Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen), Risikomanagement, Prüfung Zahlungsfähigkeit und Installation laufende Überwachung der Zahlungsfähigkeit, Prüfung Überschuldung, Haftungsvermeidung, Workshops, Inhousetraining
    http://www.insoinfo.de
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    Kapitalaufbringung- und erhaltung; Unternehmenskauf, Beteiligungskauf, Gründung, Liquidation, debt equity swap, Haftung des Geschäftsführers wegen Sorgfaltspflichtverletzung, Verletzung der Insolvenzantragspflicht ua. - Umsetzung wirksamer Führungs- und Aufsichtsstrukturen (z.B. duale Führungsstruktur) - due diligence
    http://www.fachanwaltsinfo.de
  • Master of Business Administration (MBA)
    Unternehmensberatung, inbesondere Unternehmensführung, Krisenmanagement, Risikomanagement, Forderungsmanagement, Zahlungsfähigkeitsprüfung, Überschuldungsprüfung, Fortführungsprognose, Organisationsentwicklung (Training und Verbesserung Streitkultur, Mobbingvermeidung ua.), Finanzierung und Fördermittel
Hermann Kulzer
Ich bin seit 20 Jahren als Rechtsanwalt tätig. Ich wurde In Augsburg geboren und bin 50 Jahre alt und lebe und arbeite in Dresden und Berlin. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich mit Prädikat in Augsburg. Danach folgte eine Anstellung bei einer großen wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in München. Nach drei Jahren habe ich mich selbständig gemacht und mit anderen Spezialisten zusammengeschlossen. Die PKL haben im Verbund mit der KMK 25 Berufsträger und über 70 Mitarbeiter.
Ich führe seit 2000 den Titel Fachanwalt für Insolvenzrecht und habe 2008 den Titel "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftrecht" - nach erfolgreichen Fachanwaltskursen, Prüfungen und Nachweis praktischer Fälle - verliehen bekommen.
Seit 10 Jahren bin ich ausgebildet in der Streitschlichtung/Mediation nach dem Harvard Konzept. Am 26.02.2010 habe ich ein dreijähriges Management-Aufbaustudium an der Evangelischen Hochschule in Dresden mit dem " Master of Business Administration " abgeschlossen.
Ich arbeite überregional und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Versichert bei der Victoria Versicherung, ein Unternehmen der Ergo Versicherungsgruppe, unter Versicherungsnummer HV- HA 2041376.0-00253-0396; versichert gegen Vermögensschäden je Versicherungsfall bis 1.500.000 Euro; Jahreshöchstleistung 3.000.000 Euro.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.pkl.com
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PKL

Glashütter Str. 101a Im Haus der Sachsen-Bank
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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Fachanwalt Hermann Kulzer M.B.A.:
  • Handels- & Gesellschaftsrecht
  • Insolvenzrecht

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  • Insolvenzrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Mediation & Schiedsgericht
  • Unternehmens-/ Betriebsnachfolge

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Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von 150 € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.
  • Der anwaltlichen Tätigkeit wird in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten eine Honorarvereinbarung über 200 € je Stunde zugrundegelegt. In Einzelfällen kann eine abweichende Vereinbarung je nach Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit und Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten getroffen werden.
  • Es gibt Fälle, in denen die Vereinbarung eines Erfolgshonorars zulässig ist.

 

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