Rechtsanwältin Lina Anna Schuster

 
Herzlich willkommen
 
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.
In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.


Rechtsanwältin Lina Anna Schuster

Rechtsanwältin Lina Anna Schuster











Strafrecht


Als Rechtsanwältin und Strafverteidigerin vertrete ich Sie u.a. bei:
  • Vermögensdelikten (zB. Betrug, Computerbetrug, Erpressung, Räuberische Erpressung, Versicherungsmissbrauch, Erschleichen von Leistungen)
  • Eigentumsdelikten (zB. Diebstahl, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl, Räuberischer Diebstahl, Raub, Unterschlagung)
  • Urkundendelikten (zB. Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung)
  • Brandstiftungsdelikten (zB Brandstiftung, Schwere Brandstiftung)
  • Körperverletzungsdelikten (zB. Körperverletzung, Fahrlässige Körperverletzung, Gefährliche Körperverletzung, Schwere Körperverletzung)
  • Tötungsdelikten (zB. Mord, Totschlag, Fahrlässige Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge)
  • Sexualdelikten (zB. Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Sexueller Missbrauch)
  • Drogendelikten (Verstöße gegen das BtmG)
  • Straßenverkehrsdelikten (z.B Straßenverkehrsgefährdung, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr)
  • Aussagedelikten (zB Falsche uneidliche Aussage, Meineid)
  • Amtsdelikten (zB. Körperverletzung im Amt, Strafvereitelung im Amt)
  • Beleidigungsdelikten (z.B. Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung)
  • Ermittlungsverfahren/Hauptverfahren/Rechtsmittel (Berufung, Revision), Wiederaufnahme
  • Festnahme durch Polizei/Haftbefehl/Untersuchungshaft
  • Wohnungsdurchsuchung/Durchsuchungsbeschluss


Jugendstrafrecht

  • Gerne verteidige ich auch Ihren Sohn oder Ihre Tochter im Rahmen eines Jugendstrafverfahrens. Auch, bzw. gerade in Jugendsachen kann die Hinzuziehung eines Verteidigers von ganz entscheidender Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens sein. Die Beantwortung der Frage, ob ein Jugendlicher (14 - 17 Jahre) für sein an sich strafbares Verhalten überhaupt zur Verantwortung gezogen werden kann, bedarf einer eingehenden Prüfung, an der ich als Verteidigerin maßgeblich mitwirke.
  • Auch die Entscheidung, ob bei sog. Heranwachsenden Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung gelangt, ist von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren abhängig, die es zu berücksichtigen gilt.
  • Sind Sie selber Heranwachsender (18 - 20 Jahre) sollten Sie sich daher ebenfalls an mich wenden. Durch eine geschickte Verteidigung kann ich auf die bedeutend mildere Anwendung des Jugendstrafrechts hinwirken.

 
Kanzleizeiten:
 
 
Montag bis Donnerstag
von 10:00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag
von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Hinweis:

Damit Sie in meinem Büro in Essen keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitte  ich Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter der Rufnummer 0201/55874344.

In Notfällen erreichen Sie mich auch außerhalb der Geschäftszeiten mobil unter der Nummer: 0176 - 64 97 75 02
 
Vielen Dank!

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.rain-linaschuster.de
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  • Strafrecht

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