Löber & Sonneborn

*EMPTY* Löber & Sonneborn
Herzlich willkommen!

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Kurzvorstellung bei www.anwalt.de. In den unten genannten Bereichen sind wir Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich. Wir finden Lösungen statt Probleme!

 


Ihr Gutes Recht in Lüdenscheid:

Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Lüdenscheid. Wir sind Fachanwälte für Strafrecht, Arbeitsrecht sowie Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Darüber hinaus bieten wir unseren Mandanten in vielen anderen Rechtsgebieten fachkompetente Beratung aus einer Hand, insbesondere im Bereich des Verkehrsrechts, Familienrechts, Sozialrechts, Erbrechts, Kaufrechts, Pferderechts, Vertragsrechts, Schadensrechts und Medizinrechts. Vom Standort Lüdenscheid aus beraten und vertreten wir - inzwischen auch bundesweit - Privatpersonen, Selbständige und kleine bzw. mittelständische Unternehmen. Dank moderner Kommunikationsmittel schaffen wir auch zu solchen Mandanten Nähe, die nicht im Umkreis von Lüdenscheid wohnen.

Über die Ergebnisse unserer anwaltlichen Tätigkeit wird regelmäßig in der Presse berichtet. Besuchen Sie unseren Pressespiegel, um sich ein Bild davon machen zu können, welche Strafsachen Rechtsanwalt Löber als Fachanwalt für Strafrecht bereits zur Zufriedenheit seiner Mandanten bearbeitet hat:




Auf Ihren Besuch freuen sich:

Rechtsanwalt Torsten Sonneborn
Rechtsanwalt
Torsten Sonneborn
Fachanwalt für  Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 

Rechtsanwalt Sonneborn wurde 1967 in Hagen geboren, ist verheiratet und Vater zweier Kinder. Schon während der Referendarzeit war er in Lüdenscheid tätig und ist dort schon seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen. Als besonderen Schwerpunkt seiner Berufsausübung hat Rechtsanwalt Sonneborn das Arbeitsrecht ausgewählt. Im Jahr 2005 wurde ihm die Berechtigung zuerkannt, die Bezeichung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Als solcher vertritt er fast ausschließlich Arbeitnehmer und Führungskräfte und hat dabei umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse gesammelt, die durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen ausgebaut werden. Die Führung von Kündigungsschutzverfahren und außergerichtlichen Abfindungsverhandlungen gehört zu seinen alltäglichen Aufgaben. Er setzt sich mit großem Engagement dafür ein, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz entweder behalten können oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wenigstens zu zufrieden stellenden finanziellen Konditionen erfolgt. Aber auch auf dem Gebiet des Mietrechts hat Rechtsanwalt Sonneborn schon hunderte von Fällen bearbeitet und auf diese Weise reichhaltige praktische Erfahrungen erworben. Seit dem Jahr 2007 ist er auch Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht und führt Mietprozesse jeder Art. Die Gestaltung und der Abschluss von Mietverträgen und Mietaufhebungsvereinbarungen gehört zu seinen vornehmlichen Aufgaben, ebenso die Erklärung von Kündigungen, die Anzeige von Mietmängeln und die Geltendmachung von Forderungen und Ansprüchen. Trotz der erworbenen Qualifikationen versteht sich Rechtsanwalt Sonneborn nach wie vor als Generalist und steht seiner Mandantschaft deshalb auch außerhalb des Arbeitsrechts und Mietrechts hilfreich und kompetent zur Seite, und zwar insbesondere auf folgenden Gebieten des Zivilrechts: EDV-Recht, privates Baurecht, Erbrecht, Haftpflichtrecht, Internetrecht, Kaufrecht, Leasingrecht, Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht und allgemeines Zivilrecht. Als Freizeitreiter gilt sein besonderes Interesse darüber hinaus dem Pferderecht. Auf diesem Rechtsgebiet befasst er sich vor allem mit dem Pferdekaufrecht. 


Rechtsanwalt Dirk Löber
Rechtsanwalt
Dirk Löber
Fachanwalt für  Strafrecht

Rechtsanwalt Löber wurde 1960 in Lüdenscheid geboren. Er ist in zweiter Ehe verheiratet und ein glücklicher Patchworkfamilienvater. Nach seiner Studienzeit, die er in Münster verbrachte, zog es ihn wieder zurück in seine Heimatstadt, wo er zunächst als Rechtsreferendar tätig war. Dort ist er seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen und ununterbrochen selbständig tätig. Im Jahre 2003 gründet er gemeinsam mit Rechtsanwalt Sonneborn die Sozietät Löber & Sonneborn mit dem Ziel, den Kreis seiner Stammmandantschaft noch weiter auszubauen. Seit mehr als 15 Jahren bearbeitet Rechtsanwalt Löber schwerpunktmäßig unterschiedlichste Mandate aus dem Bereich des Strafrechts. Seine speziellen Kenntnisse in sämtlichen Bereichen des Strafrechts vertiefte er 2009 durch den erfolgreichen Besuch eines Fachanwaltslehrganges. Von der Rechtsanwaltskammer Hamm wurde ihm die Berechtigung zuerkannt, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht führen zu dürfen. Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Verkehrsrecht. Auf diesem Rechtsgebiet ist er nicht nur als Strafverteidiger tätig, sondern befasst sich gleichsam mit der Regulierung von Verkehrsunfällen unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung. Dabei bemüht er sich stets um eine ebenso rasche wie unbürokratische Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber der gegnerischen Versicherung. Aber auch als Familienrechtler genießt Rechtsanwalt Löber einen ausgezeichneten Ruf. Vor allem in Scheidungssachen erweist er sich als ein  einfühlsamer Zuhörer, der sich immer darum bemüht, auch den Menschen hinter dem Rechtsproblem zu sehen. Mit der gleichen Einstellung bearbeitet er auch Fälle des Sozialrechts, vor allem Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten. Rechtsanwalt Löber steht seiner Mandantschaft auch außerhalb der oben genannten Rechtsgebiete einsatzbereit zur Seite. Die Spannbreite seiner Tätigkeit umfasst beispielsweise auch das Medizinrecht einschließlich des Arzthaftungsrechts, nachbarrechtliche Fälle sowie das allgemeine Schadensrecht. So ist er unter anderem Opfern von Unfällen - auch außerhalb des Straßenverkehrs - dabei behilflich, gegen den Schädiger zivilrechtliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen, damit die erlittenen Nachteile wenigstens finanziell kompensiert werden.


Arbeitsrecht

Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Probezeit, Urlaub, Zeugnis

Erbrecht

Testament, Erbe, Erbfolge, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Erbschein, Ersatzerbschaft, Vermächtnis

Familienrecht

Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Vaterschaft, eheähnliche Lebensgemeinschaft, eingetragene Lebenspartnerschaft, Gewaltschutzgesetz, Jugendamt

Medizin- und Arzthaftungsrecht

Arzthaftung, Arzthaftungsprozess, ärztlicher Kunstfehler, Verletzung von Aufklärungspflichten, Beweislastumkehr, grober Behandlungsfehler, Gutachterkommission, Haftpflichtversicherung, Organisationsverschulden, Privatgutachten, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Verjährung, Zivilklage

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Betriebskosten, Eigenbedarf, Hausordnung, Kündigung, Mieterhöhung, Mietkaution, Mietminderung, Mietvertrag, Wohngeld

Verkehrsrecht

Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerschein, Geschwindigkeitsübertretung, Schmerzensgeld, Unfallregulierung

Sozialrecht

Arbeitslosengeld, ALG II, Hartz IV, Arbeitslosenversicherung, BAföG, Erziehungsgeld, Elterngeld, Kindergeld, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Sozialhilfe, Wohngeld

Strafrecht

Strafverteidigung, Pflichtverteidigung, allgemeines Strafrecht, Vermögensdelikte jeder Art, Körperletzungs- und Tötungsdelikte, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Raub und Erpressung, Betrugsdelikte, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Jugendstrafrecht u.v.m.


Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht
Baumängel, Eigentümerversammlung, Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer, Grundpfandrechte, Grundsteuer, Sondernutzungsrechte, Vorkaufsrecht

Vertragsrecht & Kaufrecht

Für Käufer und Verkäufer, Vertragsfragen, AGB, Fernabsatzvertrag, Online-Kauf, Autokauf, Garantie, Gewährleistung, Haftungsausschluss, Nachbesserung, Sachmangel, Versendungskauf, Versteigerung, Vorvertrag, Widerrufsrecht …

Ordnungswidrigkeitenrecht

Strafzettel, Bußgeldsachen, Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Punkteeintrag

Pferderecht

Pferdekauf, Ankaufsuntersuchungen, Tierarzthaftung, Tierhüterhaftung, Tierhalterhaftung, Reitanlagenhaftung, Reitlehrerhaftung, Reitunfall, Reitbeteiligung,Tierhaftpflicht

Löber & Sonneborn

Team

... Hinweis:

Damit Sie in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Lüdenscheid keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitten wir Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter unserer Rufnummer:

02351 / 433312

Rechtsanwalt Löber ist in dringenden strafrechtlichen Angelegenheiten
, insbesondere in Fällen von Durchsuchungen oder Festnahmen, täglich von
0 Uhr bis 24 Uhr unter folgender Mobilfunknummer erreichbar:

0163 2142567

Wurde Ihnen soeben gekündigt? In eiligen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten steht Ihnen Rechtsanwalt Sonneborn auch außerhalb unserer Bürozeiten telefonisch zur Verfügung, damit Ihre dringlichsten Fragenstellungen sofort beantwortet werden können. Sie erreichen Ihnen unter folgender  Rufnummer:

0163 2142566


Löber & Sonneborn ist gelistet in Rechtsanwälte Lüdenscheid und Fachanwälte Lüdenscheid

Kontakt

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Löber & Sonneborn
Rathausplatz 1
58507 Lüdenscheid

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Web:
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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften bei der Löber & Sonneborn:
  • Arbeitsrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Strafrecht

Rechtsgebiete bei der Löber & Sonneborn:
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Kaufrecht
  • Medizinrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Pferderecht
  • Sozialrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.
 

Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von NULL € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.
  • Der anwaltlichen Tätigkeit wird in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten eine Honorarvereinbarung über NULL € je Stunde zugrundegelegt. In Einzelfällen kann eine abweichende Vereinbarung je nach Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit und Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten getroffen werden.

 

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