
Ich freue mich, Sie auf meinem Profil bei www.anwalt.de begrüßen zu dürfen. In den folgenden Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich:
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Beratung und Verteidigung in Fällen des Jugendstrafrechts
- Beratung und Verteidigung in Fällen des Betäubungsmittelstrafrechts
- Beratung und Verteidigung in Fällen des Sexualstrafrechts
- Beratung und Verteidigung in Fällen des Verkehrsstrafrechts, insbesondere strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Fragen (etwa Trunkenheit im Verkehr, Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol oder Drogen, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsverstöße, Fragen zu Fahrverboten, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fragen rund um die MPU, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
- Beratung und Verteidigung in Fällen des Wirtschaftsstrafrechtes
- Beratung und Verteidigung in Fällen des allgemeinen Strafrechts, also z.B. in Fällen von Körperverletzungen, Diebstahl, Aussagedelikten, Betrug, Raub, Erpressung, Nötigung
- Fragen aus der Strafprozessordnung (Aussage- und Auskunftsverweigerungsrechte, Verfahren vor den Ermittlungsbehörden, also etwa Polizei und Staatsanwaltschaften, Strafbefehl, erster Rechtszug, Berufung, Revision)
- Fragen des Haft- und Besuchsrechtes
- Verkehrsrecht
Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerschein, Geschwindigkeitsübertretung, Schmerzensgeld, Unfallregulierung …
- Versicherungsrecht
Abfindung, Abschlusskosten, AVB, Obliegenheiten, Rückkaufwert, Schadensfall, Schadensregulierung, Versicherungsschutz, Versicherungsvertrag …
- Forderungsmanagement und Forderungsbeitreibung
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Rechtsanwalt Hans Popp
- geboren 1970 in Haßfurt
- Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen
- Rechtsanwalt seit August 2000
LOHBECK & PARTNER Rechtsanwälte
Wir sind eine zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei. Zu unseren Mandanten gehören Privatpersonen, Handwerksbetriebe, Freiberufler, Existenzgründer, mittelständische und Großunternehmen
unterschiedlichster Branchen, Verbände und Vereine.
Seit ihrer Gründung im Jahre 1974 stützt sich das Selbstverständnis unserer Kanzlei auf eine ausgewogene Kombination aus fundiertem juristischen Fachwissen und intensiver persönlicher Beratung fernab jeglicher Form juristischer Fließbandarbeit.
Wir verstehen uns als Berater und Interessenvertreter unserer Mandanten, zu denen wir meist langjährige und vertrauensvolle Beziehungen pflegen. Unsere Beratung und Vertretung läßt wirtschaftliche Gesichtspunkte nie außer Acht, sondern stellt diese voran.
Neben langjähriger Erfahrung stützen wir uns auf den Einsatz modernster
und innovativster Informationssysteme. Unser ganz besonderes Augenmerk gilt seit fast drei Jahrzehnten der Perfektionierung des Forderungseinzuges für Großgläubiger.
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