Herzlich willkommen.
Seit Jahren steht die Kanzlei Maltry Rechtsanwältinnen für hohe Beratungsqualität und kompetente Vertretung im Erb- und Familienrecht. Die Kanzlei wurde von Renate Maltry im Jahre 1984 gegründet.
Durch unsere langjährige Erfahrung und frühzeitige Spezialisierung haben wir uns zu einer der führenden Kanzleien entwickelt.
Fachanwältin für Familienrecht
Jede dritte Ehe endet heute vor dem Familienrichter. Wichtig genug, sich möglichst vor der Eheschließung, aber auch in Krisensituationen oder bei Ehescheidung rechtzeitig rechtlich kompetent beraten zu lassen.
Wir sehen nicht nur den Fall, sondern den Menschen, der mit seiner Geschichte dahinter steht. Individuellen Lebenssituationen begegnen wir mit Kreativität und
Methodenreichtum. Durch persönliche Strategieplanung helfen wir Ihnen, den für Sie richtigen Weg zu finden.
Schwerpunkte im Familienrecht:
Eheverträge
Elternvereinbarungen
Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
Ehescheidung und die Folgen
Unterhalt
Hausrat
Ehewohnung
Elterliche Sorge
Umgang
Zugewinnausgleich
Vermögensauseinandersetzungen
Teilungsversteigerung
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Partnerschaftsverträge
Fachanwältin für Erbrecht
In kaum einem anderen Rechtsgebiet wird Ihnen vom Gesetz
so viel Gestaltungsfreiheit erlaubt wie im Erbrecht. Nutzen Sie
diesen Gestaltungsspielraum beizeiten. Ansonsten gelten die gesetzlichen
Regelungen, die möglicherweise Ihren Bedürfnissen und Wünschen nicht
entsprechen und zu Erbauseinandersetzungen
führen können.
Schwerpunkte im Erbrecht:
Testamentsgestaltung
Erbvertrag
Testamentsvollstreckung
Nachlassverwaltung
Erbauseinandersetzung
Erbenhaftung
Spezialthemen:
Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Rechtsanwältin Renate Maltry
Im Jahre 1984 folgte die Gründung der Kanzlei Maltry Rechtsanwältinnen.
Im Jahr 1997 erhielt ich von der Rechtsanwaltskammer München die Genehmigung, den Titel Fachanwalt für Familienrecht zu führen. Seit 1997 bin ich in Fachanwältin für Familienrecht.
Im Jahr 2006 erhielt ich von der Rechtsanwaltskammer München die Genehmigung, den Titel Fachanwalt für Erbrecht zu führen. Seit 2006 bin ich in Fachanwältin für Erbrecht.
Ich bin Mitglied:
der Rechtsanwaltskammer München
des Deutschen Anwaltsvereins(DAV),
der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht (DAV),
der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsmanagement,
der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVVEV),
der Deutschen Anwalts- Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Famlienrecht e.V.,
des Deutschen Juristinnenbundes,
EWLA -European Women Lawers´Association
Publikationen zu den Themen Eheverträge und Mediation
Vortragstätigkeit zu den Themen:
Erbrecht,
Scheidung und die rechtlichen Folgen,
Eheverträge,
Patientenverfügungen
Darüber hinaus Gründerin und erste Vorsitzende des Vereins Tusch - Trennung und Scheidung e.V.,
Aufsichtsratsvorsitzende von 1998 - 2006 bei Frauen Wohnen e.G.,
Lehrbeauftragte bei der Fachhochschule München und