Rechtsanwältin Melanie Meier


Melanie Meier
Rechtsanwältin & Mediatorin
Deeskalations- & Kommunikationstrainerin


Zwischen Gadderbaum und Brackwede, direkt an der Hauptstraße und mit einem großen Kundenparkplatz vor der Tür, finden Sie die zivilrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei Recht-mal-anders von Rechtsanwältin und Mediatorin Melanie Meier.

Es gibt grundsätzlich 3 Möglichkeiten, einen Konflikt zu lösen



..... bei zweien davon kann ich Ihnen helfen .....

Das heißt, bei mir finden Sie natürlich zunächst die klassischen anwaltlichen Dienstleistungen wie Rechtsberatung, gerichtliche wie außergerichtliche Vertretung sowie Vertragsgestaltung.

Insgesamt biete ich Ihnen jedoch eine ganzheitliche Beratung an. Ich frage nach, worum es wirklich geht und was Ihr Ziel ist. Dann überlegen wir gemeinsam, wie Sie dieses Ziel am schnellsten, einfachsten und kostengünstigsten erreichen. Dabei berücksichtige ich neben den rechtlichen Aspekten selbstverständlich immer auch die wirtschaftlichen und sozialen Aspekte mit.

Und neben der Rechtsberatung kann ich Ihnen dann auch das mittlerweile etablierte Verfahren der Mediation anbieten. Dabei finden Sie selbst unter meiner Anleitung und Moderation eine für alle Parteien tragfähige und langfristige Lösung.

Das besondere, und vor allem „andere" an meiner Kanzlei ist sicherlich neben der ganzheitlichen Beratung die außergewöhnliche Kanzleiatmosphäre. In einem großen hellen und offenen Raum mit einem traumhaften Blick über Bielefeld und einer großen Theke als Raummittelpunkt hat man den nötigen „Weitblick" für die Dinge. Im Sommer lädt die weitläufige aber uneinsichtige Kanzleiterrasse zu eine Beratung im Freien ein. Ich möchte nicht ein fachlich überlegenes Wesen sein, sondern ein Partner auf Augenhöhe, der mit Ihnen gemeinsam ein Problem löst. Und bei einem guten Milchkaffee, oder gerne auch einem frisch gezapften Diebels an der einmaligen Rechtsbar, findet sich manch eine Lösung dann auch von ganz alleine.

Rechtlich betreue ich Sie gerne in folgenden Bereichen:

Allgemeines Zivilrecht:

Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung, Vertragsabwicklung, Kündigung, Gewährleistungsrechte, Forderungseinzug, Schadensersatz bei Mängeln u.ä.

Erbrecht:

Testamentsgestaltung, vorweggenommene Erbfolge, Erbverträge, Betriebsübergabe, Durchsetzung oder Anfechtung von letztwilligen Verfügungen, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, u.a.

Verkehrsrecht:

Unfallregulierung, Großschadensregulierung, Abfindungsvergleiche, u.ä.

Yachtrecht / Wassersportrecht:

Yachtkauf, Yachtcharter, Überführung, Gewährleistung, Schadensregulierung, Führerscheinrecht, Internationale Besonderheiten, u.a.

Verbraucherinsolvenz / Bauschuldnerberatung:

Außergerichtliche Schuldenbereinigung, Insolvenzantragsverfahren / Bauschuldnerberatung

Im Einzelnen bedeutet das:

Verkehrsrecht

Kennen Sie das auch? Sie hatten einen Verkehrsunfall und haben eigentlich überhaupt keine Lust, sich um die Unfallregulierung zu kümmern? Dann lassen Sie sich doch einfach von mir die komplette Regulierung abnehmen. Egal, ob Sie zu Fuß, mit dem Rad, motorisiert oder auf dem Wasser oder Schienen unterwegs waren, stets ist eine umfassende Prüfung aller möglichen Schadensposten erforderlich. Zu denken ist hier im Bereich von Sachschaden an Reparatur, Neuanschaffung, Wertminderung, Nutzungsausfall, aber auch Kosten für Neuanmeldung und sonstige Nebenkosten. Bei Personenschaden kommt neben den Heilbehandlungskosten und dem klassischen Schmerzensgeld auch ein Ausgleich des Haushaltsführungsschadens, des Erwerbsschadens oder der vermehrten Bedürfnisse in Betracht. Speziell bei sehr schweren Unfällen mit schwersten Verletzungen ist eine langfristige Absicherung, evtl. auch durch eine lebenslängliche Rente, zu gewährleisten. Überlässt man die Regulierung hier der gegnerischen Versicherung, so wird gerne mal der ein oder andere Posten „vergessen". Also zögern Sie nicht, im Schadensfall sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit der entstandene Schaden zügig und vollständig ausgeglichen wird. Im übrigen sollten Sie wissen, dass im Falle des gegnerischen Verschuldens Ihre Anwaltskosten komplett von der Gegenseite übernommen werden. Werden Sie als Verursacher in Anspruch genommen, zahlt in der Regel Ihre eigene (Kfz-) Haftpflichtversicherung meine Kosten. In ungeklärten Kostensituationen gibt es bei besonders hohen Streitwerten auch die Möglichkeit, einen Prozessfinanzierer zu finden.

Erbrecht

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit ist das Erbrecht. Hier kann ich Sie in vielen unterschiedlichen Lebenssituationen beraten und vertreten. Das Erbrecht bietet vielfältige Möglichkeiten, die Vermögensnachfolge bereits zu Lebzeiten zu regeln. Das Gesetz hält mit der vorweggenommenen Erbfolge, mit Testament und Erbvertrag, aber auch mit Erbverzicht und Erbausschlagung ein Arsenal höchst wirksamer, weil konfliktvermeidender Regelungsmöglichkeiten bereit. Grundbesitz kann übertragen werden, was letztlich auch hilft, Steuern zu sparen. Speziell die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten von den Eltern an die Kinder wird als gängiges Modell häufig praktiziert, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Auch die Gestaltung von Testamenten, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen u.ä. gehören zu meiner Tätigkeit. Beurkundungspflichtige Verträge bereite ich vollständig vor. Mit verschiedenen Notaren arbeite ich dann bei der Beurkundung zusammen. Wenn es nach einem Todesfall doch einmal zu Erbstreitigkeiten kommt, berate und vertrete ich Sie und nehme Ihnen auch gerne die Formalitäten ab, damit Sie sich in Ihrer Trauer nicht auch noch darum kümmern müssen. Aufgrund meiner Tätigkeit im Bereich des Kommunikationstrainings bin ich auch in der Lage, ein Konfliktgespräch, beispielsweise zwischen den verschiedenen Erben, zu moderieren und damit eine einvernehmliche und vor allem außergerichtliche Lösung zu fördern. Auch das komplexe Thema der Betriebsübernahme ist mir nicht fremd. Gerne unterstütze ich Sie während des Entscheidungs- und Übergabeprozesses juristisch wie auch menschlich. In gemeinsamen Gesprächen mit allen an der Übergabe Beteiligten berate ich Sie bei der Wahl der für Sie richtigen Übergabeform und moderiere die gemeinsamen Verhandlungen. Denn wenn eine Betriebsübergabe langfristig erfolgreich sein soll, muss sie auch gut geplant und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sein. Regeln Sie Ihre Vermögensnachfolge rechtzeitig, denn es ist Ihr gutes Geld, das es ohne Verluste an die nächste Generation zu übergeben gilt.

Verbraucherinsolvenz

Seit 1998 eröffnet die Insolvenzordnung (früher: Konkursordnung) auch Privatpersonen die Möglichkeit eines Insolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung, die sog. Privatinsolvenz. Vielfältig können die Gründe für Geldsorgen sein, wie gescheiterte Selbständigkeit, Trennung und Scheidung, Arbeitslosigkeit und nicht zuletzt Spielsucht, allem gemein ist meist die Scham, seine Rechnungen nicht mehr zahlen zu können oder im schlimmsten Fall sogar eine eidesstattliche Versicherung abgeben zu müssen. Warten Sie nicht, bis Sie endgültig den Durchblick verlieren, sondern lassen Sie sich von mir helfen. Sie müssen dabei nicht befürchten, bei mir nicht mit dem selbstverständlichen Respekt behandelt zu werden. Belehrungen und moralische Urteile empfinde ich nicht nur als kontraproduktiv, sondern als völlig unnötig.

Aufgrund der hohen Nachfrage in diesem Bereich und aufgrund der Zusammenarbeit mit verschiedenen großen Einrichtungen haben wir dieses Rechtsgebiet mittlerweile als eigenständigen Bereich unter der Firmierung VerhandelBar ausgelagert. Als Gesellschafterin und Geschäftsführerin stehe ich Ihnen zusammen mit einem engagierten Team somit weiterhin zur Verfügung. Termine vereinbaren Sie direkt unter 0521-32 9966 00 Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.VerhandelBar.net

Ebenso wie die staatlichen Schuldenberatungsstellen können wir als geeignete Stelle einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durchführen. Das Scheitern eines außergerichtlichen Bereinigungsversuches ist eine Voraussetzung für das gerichtliche Insolvenzverfahren. Soweit die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, was bei einer Verbraucherinsolvenz zumeist der Fall ist, ist das außergerichtliche Verfahren für Sie kostenfrei. Wichtig ist uns dabei, wenn Sie sich zu einer Verbraucherinsolvenz entschieden haben, diese auch zügig voranzutreiben. Gerne helfen wir Ihnen auch, den Antrag an das Gericht auszufüllen und die Unterlagen zusammenzustellen. Scheuen Sie sich nicht, die vom Gesetzgeber ermöglichte Chance für einen finanziellen Neuanfang zu nutzen.

Die VerhandelBar ist Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung

Zur Person

Melanie Meier, geboren 1976 in Lemgo / Lippe, ist seit 2004 als Rechtsanwältin tätig, zunächst in Bürogemeinschaft mit 3 Kollegen, heute mit einer zivilrechtlich ausgerichteten Einzelkanzlei. Ihr Studium absolvierte sie an der Universität Bielefeld und das Referendariat am Landgericht Bielefeld. Eine berufsbegleitende Ausbildung zur Deeskalationstrainerin schloss sie 2002 an der Gewalt Akademie Villigst ab. Seit 2002 bietet Sie als selbständige Deeskalations- und Kommunikationstrainerin individuelle Trainings und Seminare für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, insbesondere auch Multiplikatoren, an. Zudem hat sie an der FernUniversität Hagen Mediation studiert.

Sie ist Mitglied und Trainerin der Gewalt Akademie Villigst. Beim Kreis 74 Straffälligenhilfe Bielefeld e.V. ist sie Mitglied und betreut dort ehrenamtlich Inhaftierte. Daneben ist sie auch Vorstandsmitglied des Kreis 74 e.V.



Weitere Informationen zu der Trainingstätigkeit finden Sie unter:

www.differences-united.de


Rechtsanwältin Melanie Meier ist gelistet in Rechtsanwälte Bielefeld und Rechtsanwälte Deutschland.

Kontakt

Adresse

Rechtsanwältin Melanie Meier Deeskalations- & Kommunikationstrainerin
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Artur-Ladebeck-Straße 151
33647 Bielefeld
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Fax:
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info@recht-mal-anders.de
Internet-Adresse bei anwalt.de:
www.anwalt.de/meier
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Rechtsgebiete

Rechtsgebiete von Rechtsanwältin Melanie Meier:
  • Erbrecht
  • Insolvenzrecht
  • Mediation
  • Schiedsgerichtsbarkeit
  • Verkehrsrecht
  • Zivilrecht

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