Zwischen Gadderbaum und Brackwede,
direkt an der Hauptstraße und mit einem großen Kundenparkplatz vor der Tür,
finden Sie die zivilrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei Recht-mal-anders von
Rechtsanwältin und Mediatorin Melanie Meier.
Es
gibt grundsätzlich 3 Möglichkeiten, einen Konflikt zu lösen

..... bei zweien davon kann ich Ihnen
helfen .....
Das heißt, bei mir finden Sie
natürlich zunächst die klassischen anwaltlichen Dienstleistungen wie
Rechtsberatung, gerichtliche wie außergerichtliche Vertretung sowie
Vertragsgestaltung.
Insgesamt biete ich Ihnen jedoch eine
ganzheitliche Beratung an. Ich frage nach, worum es wirklich geht und was Ihr
Ziel ist. Dann überlegen wir gemeinsam, wie Sie dieses Ziel am schnellsten,
einfachsten und kostengünstigsten erreichen. Dabei berücksichtige ich neben den
rechtlichen Aspekten selbstverständlich immer auch die wirtschaftlichen und
sozialen Aspekte mit.
Und neben der Rechtsberatung kann ich
Ihnen dann auch das mittlerweile etablierte Verfahren der Mediation anbieten.
Dabei finden Sie selbst unter meiner Anleitung und Moderation eine für alle
Parteien tragfähige und langfristige Lösung.
Das besondere, und vor allem „andere"
an meiner Kanzlei ist sicherlich neben der ganzheitlichen Beratung die
außergewöhnliche Kanzleiatmosphäre. In einem großen hellen und offenen Raum mit
einem traumhaften Blick über Bielefeld und einer großen Theke als
Raummittelpunkt hat man den nötigen „Weitblick" für die Dinge. Im Sommer lädt
die weitläufige aber uneinsichtige Kanzleiterrasse zu eine Beratung im Freien
ein. Ich möchte nicht ein fachlich überlegenes Wesen sein, sondern ein Partner
auf Augenhöhe, der mit Ihnen gemeinsam ein Problem löst. Und bei einem guten
Milchkaffee, oder gerne auch einem frisch gezapften Diebels an der einmaligen
Rechtsbar, findet sich manch eine Lösung dann auch von ganz alleine.
Rechtlich betreue ich Sie gerne in
folgenden Bereichen:
Allgemeines
Zivilrecht:
Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung,
Vertragsabwicklung, Kündigung, Gewährleistungsrechte, Forderungseinzug,
Schadensersatz bei Mängeln u.ä.
Erbrecht:
Testamentsgestaltung, vorweggenommene
Erbfolge, Erbverträge, Betriebsübergabe, Durchsetzung oder Anfechtung von letztwilligen
Verfügungen, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, u.a.
Verkehrsrecht:
Unfallregulierung, Großschadensregulierung,
Abfindungsvergleiche, u.ä.
Yachtrecht
/ Wassersportrecht:
Yachtkauf, Yachtcharter, Überführung,
Gewährleistung, Schadensregulierung, Führerscheinrecht, Internationale
Besonderheiten, u.a.
Verbraucherinsolvenz
/ Bauschuldnerberatung:
Außergerichtliche Schuldenbereinigung,
Insolvenzantragsverfahren / Bauschuldnerberatung
Im Einzelnen bedeutet das:
Verkehrsrecht
Kennen Sie das auch? Sie hatten einen
Verkehrsunfall und haben eigentlich überhaupt keine Lust, sich um die
Unfallregulierung zu kümmern? Dann lassen Sie sich doch einfach von mir die
komplette Regulierung abnehmen. Egal, ob Sie zu Fuß, mit dem Rad, motorisiert
oder auf dem Wasser oder Schienen unterwegs waren, stets ist eine umfassende
Prüfung aller möglichen Schadensposten erforderlich. Zu denken ist hier im
Bereich von Sachschaden an Reparatur, Neuanschaffung, Wertminderung,
Nutzungsausfall, aber auch Kosten für Neuanmeldung und sonstige Nebenkosten.
Bei Personenschaden kommt neben den Heilbehandlungskosten und dem klassischen
Schmerzensgeld auch ein Ausgleich des Haushaltsführungsschadens, des
Erwerbsschadens oder der vermehrten Bedürfnisse in Betracht. Speziell bei sehr
schweren Unfällen mit schwersten Verletzungen ist eine langfristige
Absicherung, evtl. auch durch eine lebenslängliche Rente, zu gewährleisten.
Überlässt man die Regulierung hier der gegnerischen Versicherung, so wird gerne
mal der ein oder andere Posten „vergessen". Also zögern Sie nicht, im
Schadensfall sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit der
entstandene Schaden zügig und vollständig ausgeglichen wird. Im übrigen sollten
Sie wissen, dass im Falle des gegnerischen Verschuldens Ihre Anwaltskosten
komplett von der Gegenseite übernommen werden. Werden Sie als Verursacher in
Anspruch genommen, zahlt in der Regel Ihre eigene (Kfz-)
Haftpflichtversicherung meine Kosten. In ungeklärten Kostensituationen gibt es
bei besonders hohen Streitwerten auch die Möglichkeit, einen Prozessfinanzierer
zu finden.
Erbrecht
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit
ist das Erbrecht. Hier kann ich Sie in vielen unterschiedlichen
Lebenssituationen beraten und vertreten. Das Erbrecht bietet vielfältige
Möglichkeiten, die Vermögensnachfolge bereits zu Lebzeiten zu regeln. Das
Gesetz hält mit der vorweggenommenen Erbfolge, mit Testament und Erbvertrag,
aber auch mit Erbverzicht und Erbausschlagung ein Arsenal höchst wirksamer,
weil konfliktvermeidender Regelungsmöglichkeiten bereit. Grundbesitz kann
übertragen werden, was letztlich auch hilft, Steuern zu sparen. Speziell die
Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten von den Eltern an die Kinder wird als
gängiges Modell häufig praktiziert, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Auch die Gestaltung von Testamenten, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen
u.ä. gehören zu meiner Tätigkeit. Beurkundungspflichtige Verträge bereite ich
vollständig vor. Mit verschiedenen Notaren arbeite ich dann bei der Beurkundung
zusammen. Wenn es nach einem Todesfall doch einmal zu Erbstreitigkeiten kommt,
berate und vertrete ich Sie und nehme Ihnen auch gerne die Formalitäten ab,
damit Sie sich in Ihrer Trauer nicht auch noch darum kümmern müssen. Aufgrund
meiner Tätigkeit im Bereich des Kommunikationstrainings bin ich auch in der
Lage, ein Konfliktgespräch, beispielsweise zwischen den verschiedenen Erben, zu
moderieren und damit eine einvernehmliche und vor allem außergerichtliche
Lösung zu fördern. Auch das komplexe Thema der Betriebsübernahme ist mir nicht
fremd. Gerne unterstütze ich Sie während des Entscheidungs- und
Übergabeprozesses juristisch wie auch menschlich. In gemeinsamen Gesprächen mit
allen an der Übergabe Beteiligten berate ich Sie bei der Wahl der für Sie
richtigen Übergabeform und moderiere die gemeinsamen Verhandlungen. Denn wenn
eine Betriebsübergabe langfristig erfolgreich sein soll, muss sie auch gut
geplant und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sein. Regeln Sie
Ihre Vermögensnachfolge rechtzeitig, denn es ist Ihr gutes Geld, das es ohne
Verluste an die nächste Generation zu übergeben gilt.
Verbraucherinsolvenz
Seit 1998 eröffnet die
Insolvenzordnung (früher: Konkursordnung) auch Privatpersonen die Möglichkeit
eines Insolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung, die sog.
Privatinsolvenz. Vielfältig können die Gründe für Geldsorgen sein, wie
gescheiterte Selbständigkeit, Trennung und Scheidung, Arbeitslosigkeit und
nicht zuletzt Spielsucht, allem gemein ist meist die Scham, seine Rechnungen nicht
mehr zahlen zu können oder im schlimmsten Fall sogar eine eidesstattliche
Versicherung abgeben zu müssen. Warten Sie nicht, bis Sie endgültig den
Durchblick verlieren, sondern lassen Sie sich von mir helfen. Sie müssen dabei
nicht befürchten, bei mir nicht mit dem selbstverständlichen Respekt behandelt
zu werden. Belehrungen und moralische Urteile empfinde ich nicht nur als
kontraproduktiv, sondern als völlig unnötig.
Aufgrund der hohen Nachfrage in diesem
Bereich und aufgrund der Zusammenarbeit mit verschiedenen großen Einrichtungen
haben wir dieses Rechtsgebiet mittlerweile als eigenständigen Bereich unter der
Firmierung VerhandelBar ausgelagert. Als Gesellschafterin und Geschäftsführerin
stehe ich Ihnen zusammen mit einem engagierten Team somit weiterhin zur
Verfügung. Termine vereinbaren Sie direkt unter 0521-32 9966 00 Weitere
Informationen dazu finden Sie unter: www.VerhandelBar.net
Ebenso wie die staatlichen
Schuldenberatungsstellen können wir als geeignete Stelle einen
außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durchführen. Das Scheitern eines
außergerichtlichen Bereinigungsversuches ist eine Voraussetzung für das
gerichtliche Insolvenzverfahren. Soweit die Voraussetzungen der Beratungshilfe
vorliegen, was bei einer Verbraucherinsolvenz zumeist der Fall ist, ist das
außergerichtliche Verfahren für Sie kostenfrei. Wichtig ist uns dabei, wenn Sie
sich zu einer Verbraucherinsolvenz entschieden haben, diese auch zügig
voranzutreiben. Gerne helfen wir Ihnen auch, den Antrag an das Gericht auszufüllen
und die Unterlagen zusammenzustellen. Scheuen Sie sich nicht, die vom
Gesetzgeber ermöglichte Chance für einen finanziellen Neuanfang zu nutzen.
Die VerhandelBar ist Mitglied in der
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
Zur
Person
Melanie Meier, geboren 1976 in Lemgo /
Lippe, ist seit 2004 als Rechtsanwältin tätig, zunächst in Bürogemeinschaft mit
3 Kollegen, heute mit einer zivilrechtlich ausgerichteten Einzelkanzlei. Ihr
Studium absolvierte sie an der Universität Bielefeld und das Referendariat am
Landgericht Bielefeld. Eine berufsbegleitende Ausbildung zur
Deeskalationstrainerin schloss sie 2002 an der Gewalt Akademie Villigst ab.
Seit 2002 bietet Sie als selbständige Deeskalations- und
Kommunikationstrainerin individuelle Trainings und Seminare für Kinder,
Jugendliche und Erwachsene, insbesondere auch Multiplikatoren, an. Zudem hat
sie an der FernUniversität Hagen Mediation studiert.
Sie
ist Mitglied und Trainerin der Gewalt Akademie Villigst. Beim Kreis 74
Straffälligenhilfe Bielefeld e.V. ist sie Mitglied und betreut dort
ehrenamtlich Inhaftierte. Daneben ist sie auch Vorstandsmitglied des Kreis 74
e.V.