Rechtsanwalt Rolf Nette (Kanzlei Dr. Hohmann, Nette & Partner Büro Erfurt)


Kanzlei Dr. Hohmann, Nette & Partner
Kanzlei Dr. Hohmann, Nette & Partner

Herzlich willkommen.
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.
In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.


  • Baurecht und Architektenrecht
    Abstandsflächen, Bauaufsicht, Baugenehmigung, Baumängel, Bausummenüberschreitung, Architektenvertrag, Architektenhaftung …
  • Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
    Betriebskosten, Eigenbedarf, Hausordnung, Kündigung, Mieterhöhung, Mietkaution, Mietminderung, Mietvertrag, Wohngeld …
  • Nachbarrecht
    Alle rechtlichen Fragestellungen, die die Rechtsverhältnisse zwischen Nachbarn betreffen …
  • Vergaberecht
  • Arbeitsrecht
    Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Probezeit, Urlaub …


Die Kanzlei in Erfurt und ihre Orientierung

Rechtsanwalt Rolf Nette (Jahrgang 1952) hat im Jahre 1972 den Berufsabschluss als Baufacharbeiter erworben und und damit einen Praxisbezug zum Bauen. Er war nach dem Studium von 1978 bis 1990 als Justitiar in der Bauwirtschaft der DDR tätig. Nach seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 1990 hat er mit dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Harald Hohmann aus Fulda eine seitdem bestehende Kooperation in Gestalt einer überörtlichen Sozietät gegründet.

Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Erfurter Kanzlei, in der weiterhin Frau Rechtsanwältin Bettina Koch als freie Mitarbeiterin tätig ist, ist das Baurecht. Mit der Einführung der neuen Fachanwaltschaft hat er im Jahre 2006 die Qualifikation eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht erworben und durch jährliche Fortbildungen aufrecht erhalten.

Rechtsanwalt Nette ist seit 1990 Gründungsmitglied des Erfurter Anwaltvereins e. V. und seit 1995 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

Neben dem Schwerpunkt der Tätigkeit im Bau- und Architektenrecht einschließlich Vertragsrecht nach BGB und VOB, der Bearbeitung von Gewährleistungsansprüchen, Werklohnforderungen und dem Architekten- sowie dem Vergaberecht konzentriert sich die Kanzlei in Erfurt auf das Mietrecht sowie das Wohnungseigentums- und das Nachbarrecht. Zudem spielt das Arbeitsrecht – seien es Gestaltungsfragen beim Abschluss von Arbeitsverträgen oder Rechtsprobleme bei deren Beendigung, z. B. in Form der Kündigung – eine wesentliche Rolle.

Mandatsbearbeitung

An erster Stelle steht das Interesse des Mandanten und der von ihm angestrebte Erfolg. Wesentlicher Grundsatz der Kanzlei ist es deshalb, ausschließlich Rechtsfälle zur Bearbeitung anzunehmen, in denen eine qualifizierte Bearbeitung möglich ist. Für Mandate, die eine nicht in der Kanzlei repräsentierte Fachkenntnis erfordern, werden von uns spezialisierte Kollegen empfohlen und Verbindungen zu diesen geknüpft, soweit es der Mandant wünscht.

Das Ziel unserer Tätigkeit in der Erfurter Kanzlei ist es, in enger Zusammenarbeit mit den Mandanten umfassende und dauerhafte Problemlösungen zu erarbeiten. Soweit hierfür das Erfordernis einer fachübergreifenden Kooperation mit den von uns empfohlenen oder von Mandanten benannten Fachleuten, wie Sachverständige oder Steuerberater, besteht, werden diese in die Lösung des anstehenden Problems integriert. Die Ansprüche des Mandanten sollen zügig mit möglichst geringem Kostenrisiko und auf einem sicheren Weg realisiert werden.

Was Sie nicht von uns erwarten können, sind

- Aussagen des Inhalts, dass ein Prozess in jedem Fall gewonnen werde oder eine Rechtssache „bombensicher“ sei; hierzu kennen wir in der Regel die Auffassungen und die „Munition“ der Gegenseite nicht ausreichend;

- oder Stellungnahmen zu Rechtsproblemen als 'Schnellschüsse', da es in der Regel einer vorherigen Prüfung der Rechtslage sowie der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur bedarf.

Beratung

Dabei steht die Streitvermeidung im Vordergrund, jedoch ebenso die Stärkung der Rechtsposition des Mandanten durch entsprechendes Agieren. Besonderer Wert wird daher auf das Beratungsgespräch gelegt. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Erläuterung der Rechtslage und den rechtlichen Problemen in einer verständlichen Form zu dem vom Mandanten geschilderten Lebenssachverhalt. Damit soll der Mandant in Kenntnis der Chancen aber auch der Risiken in die Lage versetzt werden, seine Entscheidung zu treffen.

Zusammenwirken Mandant – Anwalt

Ist eine außergerichtliche Vertretung angesagt oder ein Prozess unvermeidlich, bedarf es der umfassenden Information des Anwalts. Nur so kann die Vertretung und Prozessführung im Interesse des Mandanten gestaltet werden. Daher legen wir großen Wert auf engste Zusammenarbeit. Die laufende Information des Mandanten und Übermittlung der gesamten gewechselten Korrespondenz ist eine Selbstverständlichkeit.

Dies gilt gleichermaßen für die Durchführung von Besprechungen beim Mandanten, da insbesondere bei Fällen im Baurecht umfangreiche Unterlagen zu sichten und heranzuziehen sind, die sich in seinen Geschäftsräumen befinden.

Wichtig ist auch, dass der Mandant uns erreichen kann. Der Anwalt muss Ansprechpartner für den Mandanten sein. Allerdings bitten wir um Verständnis dafür, dass eine jederzeitige telefonische Erreichbarkeit nicht zu gewährleisten ist. Bei Wunsch wird aber zuverlässig ein Rückruf vorgenommen und/oder Kontakt über elektronische Medien hergestellt.

Kosten

Über kostenauslösende Maßnahmen und wirtschaftliche Belange trifft ausschließlich der Mandant die Entscheidung. Die Funktion des Anwalts sehen wir dabei in der Beratung und Interessenvertretung und nicht darin, in finanziellen Belangen des Mandanten Entscheidungen zu treffen. Dies ist und bleibt seine ureigenste Angelegenheit.

Der Mandant als Auftraggeber des Anwalts wird über die voraussichtliche Höhe der Kosten für die anwaltliche Tätigkeit und die des zur Streitentscheidung berufenen Gerichts sowie die Risiken unterrichtet. Hier legen wir großen Wert auf Transparenz von Anbeginn.

Unsere Mandanten

In baurechtlichen Angelegenheiten vertreten wir sowohl die Auftragnehmerseite – insbesondere mittelständische Bauunternehmungen und Handwerksbetriebe – als auch Auftraggeber, seien es private als auch öffentliche sowie Architekten und Ingenieure.

Dies gilt gleichermaßen für die mietrechtlichen und Wohnungseigentums-Mandate oder unsere Tätigkeit auf arbeitsrechtlichem Gebiet. Auch hier zählen wir Parteien auf beiden Seiten des Rechtsverhältnisses zu unserem Mandantenkreis.

Es ist selbstverständlich, dass eine Prüfung eventueller Interessenkollisionen durchgeführt wird, damit von vornherein sichergestellt ist, das wir keine Aufträge annehmen, die sich gegen die Interessen unserer Mandanten richten können.

Gern würden wir auch Sie zu unseren Mandanten zählen.

Hinweis:

Damit Sie in meinem Büro anlässlich einer Rechtsberatung keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitte ich Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter meiner Telefonnummer 0361/3459341 oder um Kontaktaufnahme per Email unter RN@ra-rolf-nette.de oder unter RMN@arcor.de. Die Kanzlei befindet sich im Hause des "Hotel Carat", dessen erstes Obergeschoß eine reine Büroetage ist. Ausreichend kostenfreie Parkplätze stehen Ihnen auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung

Vielen Dank!


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.ra-rolf-nette.de
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Schleizer Str. 2
99099 Erfurt

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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Rolf Nette:
  • Bau- & Architektenrecht

Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Rolf Nette:
  • Arbeitsrecht
  • Bau- & Architektenrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Nachbarrecht
  • Vergaberecht

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