NIETZER & HÄUSLER ist als deutsche Wirtschaftskanzlei – mit Notar und in Fortführung einer Anwaltstradition von drei Generationen mit Anwaltszulassungen in den USA, England und Wales sowie China – auf Unternehmensrecht (Deutschland, USA, United Kingdom und China) spezialisiert. Ausgewählte Rechtsgebiete sind Handels- und Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Compliance und Family Business Governance. Dazu gehört auch, dass wir unsere Mandanten bei wichtigen Verhandlungen ins Ausland begleiten.
Wir legen höchsten Wert auf Effizienz, Erreichbarkeit, Augenmaß und Erfolgsorientierung. Wir geben pragmatische Handlungsempfehlungen und setzen auf nachhaltige und vertrauensvolle Zusammenarbeit – fachlich wie menschlich. Unter unseren Kunden finden sich deutsche und internationale Industrie- und Handelsunternehmen, Dienstleister und Beteiligungsgesellschaften.
Der Fachbereich U.S.A.-Recht entstand 1993. Seither hat NIETZER & HÄUSLER jedes Jahr Gesellschaften in den U.S.A. gegründet und sowohl vor Ort als auch von Deutschland aus begleitet.
Die unternehmensrechtliche Ausrichtung von NIETZER & HÄUSLER gründet sich bereits auf die dritte Anwaltsgeneration (1924, Notar Dr. Ernst Nietzer).
SCHWERPUNKTE:
Deutsches und U.S. amerikanisches Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Internationales Privatrecht
Beratung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen in Deutschland und U.S.A., Due Diligence, deutsch / englische Verhandlungsführung und Vertragsgestaltung
Gründung von Kapital- und Personengesellschaften in Deutschland und in den U.S.A.
Rechtliche Begleitung beim U.S. Markteintritt unter Berücksichtigung des U.S. Rechtssystems / Compliance Standards
Komplexe Wirtschafts- und Gesellschafterprozesse
Gestaltung / Prüfung / Durchsetzung deutsch- und englischsprachiger Verträge (u.a. Vertrieb, Maschinen- und Anlagenbau, Einkaufs- und Verkaufsbedingungen, Entwicklung, Lizenzen, Leasing / Miete / Pacht, Software), auch nach U.S. Recht
Gewerblicher Rechtsschutz
Arbeitsrecht für Unternehmen, auch U.S.A.
Unternehmensnachfolge im Mittelstand: Umwandlungen, Unternehmenstestamente und Eheverträge zur Sicherung des Fortbestandes von Familienunternehmen, Umstrukturierung von Gesellschaftsverträgen, Implementierung von Aufsichts- und Zustimmungsgremien, Stiftungen