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Herzlich willkommen.
O & P Oberthür & Partner ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die sich auf das Gebiet des öffentlichen und privaten Bau- und Immobilienrechts spezialisiert hat.
Als kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen bieten wir unseren Klienten ein Team von hoch motivierten Anwälten, die neben herausragender juristischer Qualifikation auch über große praktische Erfahrung auf ihren jeweiligen Tätigkeitsfeldern verfügen. Unser vorrangiges Ziel besteht darin, Ihre Probleme kompetent und ergebnisorientiert zu analysieren und zu lösen.
Sie dürfen dabei nicht nur auf das Leistungspotential einer der führenden Baurechtskanzleien Deutschlands vertrauen, sondern auch auf eine von Beweglichkeit und Ideenreichtum geprägte mittelständische Unternehmensphilosophie.
O & P – mit uns können Sie bauen!
Auf Ihren Besuch freuen sich:
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Rechtsanwalt Dr. Peter Oberthür Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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- Betreuung von Großprojekten sowohl im gewerblichen als auch im privaten Immobilienbereich (Einkaufszentren, Büro- und Geschäftshäuser, Wohnanlagen, Hotels, HafenCity etc.).
- Juristische Begleitung bei Planfeststellungsverfahren, vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, Baugenehmigungsverfahren.
- Rechtliche Betreuung chinesischer Unternehmen im Rahmen der Partnerschaft der Städte Hamburg und Shanghai.
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Rechtsanwalt Roland Hoinka
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- Beratung aller großen Einzelhandelsunternehmen zur erfolgreichen Durchsetzung von Baurechten.
- Beratung in allen Fragen des Staats-, Verwaltungs- und Vergaberechts, insbesondere des öffentlichen Bau- und Immobilienrechts.
- Schadensersatzansprüche gegenüber dem Staat (Bund, Länder und Kommunen) bei zeitlicher Verzögerung von Antragsbearbeitung und falschen Entscheidungen.
- Beratung von Unternehmen die Interesse an öffentlichen Aufträgen oder auch staatlichen Grundstücken haben.
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Rechtsanwältin Sabine Sievers
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- Juristische und strategische Projektbegleitung von Bauvorhaben (umfasst Formulierung von Baubeschreibungen, Befreiungsanträgen etc. zur Erlangung der Baugenehmigung/des Vorbescheides).
- Vorgehen gegen 'planungsrechtliche Verhinderungstätigkeit' von Städten und Gemeinden , wie Zurückstellung von Baugesuchen, Erlass von Veränderungssperren, Bebauungsplanänderungen etc.
- Rechtliche Beratung bei Immobilienkäufen, Baurechtserlangung etc., auch in Spanien
- Schulungen von Architektenbüros, Bauträgern, Investoren, Ingenieurbüros im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
- Rechtliche Due Diligence
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Rechtsanwalt Jens Patzke Dipl.-Verwaltungswirt (FH)
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- Beratung in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten mit der Verwaltung, insbesondere zur Durchsetzung von Baurechten
- Vertretung in abgabenrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Verfahren des Erschließungs- und Beitragsrechts, Sanierungsbeitragsrechts, etc.
- Durchsetzung von Schadenersatz- und Entschädigungsansprüchen gegenüber dem Staat bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln (z. B. Amtshaftung), aber auch bei rechtmäßigem Verwaltungshandeln (Ansprüche bei Planungsschäden u. ä.)
- Beratung von Bauunternehmen, Investoren, Projektentwicklern, Bauträgern, Architekten und privaten Bauherren bei außergerichtlichen Streitigkeiten sowie deren Prozessvertretung bei Auseinandersetzungen im Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B, Gewährleistungsrecht und Architektenrecht.
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Rechtsanwalt Michael Schmidt
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- Rechtliche Betreuung im Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht für den Bauherren, Nachbarn und die Gemeinde
- Beratung in Fragen des Enteignungs- und Denkmalschutzrechtes sowie des Altlastenrechtes
- Nachprüfung von Vergabeverfahren
- Wohnungseigentumsrecht und gewerbliches Mietrecht
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Rechtsanwältin Leona Luncke
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- Mandatsbetreuung von Architekten und Bauherren im privaten Bau- und Architektenrecht.
- Beratung im Bauordnungs-, Bauplanungs- und Denkmalrecht und im Zusammenhang mit städetbaulichen Konzepten.
- Gutachterliche Tätigkeit bei der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen.
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Die Kanzlei O & P Oberthür & Partner ist eine der profiliertesten, deutschlandweit tätigen Kanzleien im Bau- und Immobilienrecht. Unsere Rechtsberatung beginnt bei der Planungs- und Bauvorbereitung. Sie wird ergänzt durch die baubegleitende anwaltliche Tätigkeit (O & P Oberthür & Partner Baumanagement) bis hin zur Fertigstellung, Gewährleistungsverfolgung und Verwertung der Immobilie.
Unsere Mandantschaft setzt sich zusammen aus gewerblichen und privaten Bauherren, Bauträgern und Bauunternehmern, Handwerkern, Architekten und Ingenieuren sowie Projektentwicklern und Projektsteuerern. Bei unserer anwaltlichen Tätigkeit steht im Vordergrund, durch Beratung und Verhandlungsgeschick auf kurzem und zeitnahem Weg, die von unserer Mandantschaft gestellten Aufgaben zu erfüllen und das angestrebte Baurecht bzw. die gewünschten Ziele ohne lange juristische Verfahren und Prozesse durchzusetzen.
Nicht der Weg ist das Ziel, sondern der Erfolg.
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