Abfindungsrechner
anwalt.de-Tipp: Obwohl es keine gesetzliche Regelung gibt, können Sie anhand bestimmter Richtlinien die Höhe Ihrer Abfindung bestimmen. Abfindungen sind grundsätzlich frei verhandelbar. Vor Gericht gilt die Faustregel: halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Doch die Arbeitsrichter sind daran nicht gebunden und orientieren sich oft an der wirtschaftlichen Situation des Arbeitgebers.
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Rechtstipps Arbeitsrecht
vom 03.02.2012:
Rechtsanwalt Randhir K. Dindoyal (Rose - Dindoyal, Rechtsanwälte Rechtsanwälte in Partnerschaft)
Zur Eingruppierung von OberärztenDie Eingruppierung von Oberärzten in die Entgeltgruppe Ä 3 gemäß § 12 TV-Ärzte/TdL kann sich nach verschiedenen Tatbestandsmerkmalen richten. Hiernach ist ...
vom 01.02.2012:
anwalt.de - Redaktionsteam
Wurde die Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers nach § 69 SGB IX (Sozialgesetzbuch IX) anerkannt, sollte der Arbeitgeber binnen drei Wochen davon informiert werden, um keine Verwirkung des ...
vom 01.02.2012:
Rechtsanwalt Alexander Bredereck (Bredereck Willkomm Rechtsanwälte)
Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen hat die Transparenz von Facebook in der Praxis?Der Spiegel veröffentlichte in seiner Ausgabe vom 24.10.2011 ein Interview mit einem hochrangigen ...
vom 01.02.2012:
Rechtsanwalt Kanzlei Kai Behrens
Am 12.12.2011 entschied das Landgericht Koblenz in einem Rechtsstreit der OVB Vermögensberatung mit einem Handelsvertreter, dass der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zulässig ist.Die Frage, ...
vom 01.02.2012:
Rechtsanwalt Thomas J. Lauer
Arbeitgeber dürfen auf die Krankenkassenwahl der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer keinen Druck ausüben und nicht sachwidrig auf deren Entscheidung für eine bestimmte Krankenkasse Einfluss ...
