Bauen ist heute eine hoch komplexe Materie. Baurecht auch. Vertrauen Sie Ihr gutes Recht unseren erfahrenen und kompetenten Spezialisten an.
- Carsten Ott Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Wir sind in allen Fragen des Bau- und Architektenrechts gerne für Sie tätig. Beispielsweise:
Vertragsgestaltung/Vertragsüberprüfung
Beratung in Einzelfragen zur VOB/B, zum BGB Werkvertrag und zu den technischen Vorschriften wie DIN-Normen und der VOB/C.
Unterstützung bei Störungen im Bauablauf
Baumängel
Beratung bei Fragen zur Abnahme, Gewährleistung (Nachbesserung/Nacherfüllung; Minderung; Rücktritt und Schadensersatz)
Verjährung
Kündigung und Teilkündigung von Bau- und Architektenverträgen
Beweissicherung durch Einleitung selbständiger Beweisverfahren und Schiedsgutachten
Geltendmachung von Ansprüchen wegen Baumängeln auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz und Vertragsstrafe
Kostenvorschussklagen
Überprüfung und Abwehr von Honoraransprüchen der Architekten und Ingenieure
Prüfung von Abschlags- und Schlussrechnungen
Durchsetzung von Vertragsstrafenansprüchen und Verzugsschäden