Rechtsanwalt Jan Tobias Behnke

 Jan Tobias Behnke

Herzlich willkommen.

Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.

In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.

 Jan Tobias Behnke

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Ausländerrecht & Asylrecht

Strafrecht

Hochschulrecht

Rechtsanwalt Jan Tobias Behnke

Rechtsanwalt Behnke ist seit 2006 tätig. Er hat sich als Fachanwalt für Verwaltungsrecht auf das öffentliche Recht spezilisiert.

Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg und an der K.U. Leuven in Belgien.

Einen Teil seines Referendariats absolvierte er an der deutschen Botschaft in Ankara und war dort mit Visumsrecht, insbesondere mit Visa zum Zwecke der Familienzusammenfürung, beschäftigt

Im Jahr 2007 Lehrauftrag für eine Arbeitsgemeinschaft im öffentlichen Recht an der Universität Hamburg.

Rechtsanwalt Behnke ist neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt Aufsichtsrat in einem mittelständischen genosssenschaftlichen Wohnungsbauunternehmen in Hamburg tätig.

Auch ist er seit 2008 als kommunaler Mandatsträger in Hamburg politisch tätig.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.rechtsanwalt-behnke.net


Rechtsanwalt Jan Tobias Behnke ist gelistet in Rechtsanwälte Hamburg, Fachanwälte Hamburg und Rechtsanwälte Deutschland.

Kontakt

Adresse

Rechtsanwalt Jan Tobias Behnke Jan Tobias Behnke
Rechtsanwalt Jan Tobias Behnke

Kaiser-Wilhelm-Straße 93
20355 Hamburg
Deutschland

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Telefon + Fax

Telefon:
040/3554550

E-Mail + Internet

E-Mail:
behnke@rechtsanwalt-behnke.net
Internet-Adresse bei anwalt.de:
www.anwalt.de/ra-behnke
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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Jan Tobias Behnke:
  • Verwaltungsrecht

Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Jan Tobias Behnke:
  • Ausländerrecht & Asylrecht
  • Beamtenrecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Schulrecht
  • Sozialrecht
  • Verwaltungsrecht

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.
 

Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von 70 € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.