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Rechtsanwalt

Karl-Ludwig Büdenbender

Kanzlei Karl-Ludwig Büdenbender
Kanzlei Karl-Ludwig Büdenbender

Fachanwalt für

  • Arbeitsrecht
  • Strafrecht

Rechtsgebiete

  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Zivilrecht
  • Versicherungsrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
NW
von N. W. am 06.02.2024 um 15:15 Uhr
Super Beratung
Strafrecht

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Herzlich willkommen bei der Kanzlei Pfaff und Büdenbender. Gerne stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Gerhard Pfaff (Fachanwalt für Familienrecht) und mit besonderen Fachkenntnissen im Erbrecht (mit Fachanwaltsprüfung Erbrecht) und Herr Rechtsanwalt Karl-Ludwig Büdenbender (Fachanwalt für Arbeits- und Strafrecht) in ihrer Kanzlei in Ehringshausen zur Verfügung.

Auf Ihren Besuch freut sich: Rechtsanwalt Karl-Ludwig Büdenbender als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.

Fachanwalt Arbeitsrecht

Arbeitsrecht als Teil der Zivilrechtsordnung regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Hierbei sollten die unternehmerische Freiheit einerseits und die Schutzbedürfnisse der Arbeitnehmer andererseits gegeneinander ausbalanciert werden.

Sie haben völlig unverhofft eine Kündigung erhalten, der Arbeitgeber legt Ihnen eine Aufhebungsvereinbarung vor, Sie wurden gegen Ihren Willen versetzt, Ihnen wurde der Lohn gekürzt. RA Büdenbender als Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen und schafft Lösungen. Rufen Sie an, die Ersteinschätzung ist kostenlos.

RA Büdenbender vertritt und berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Dabei profitieren Sie von seiner gesammelten jahrzehntelangen Erfahrung durch die Vertretung auf beiden Seiten zugute.

Wichtig für Arbeitnehmer: Nach Zustellung der Kündigung läuft eine Frist von 3 Wochen, sollten Sie innerhalb dieser Frist nichts gegen die Kündigung unternehmen, wird diese rechtskräftig, auch wenn die Kündigung nicht rechtmäßig war. Unterschreiben Sie auch nicht voreilig Aufhebungsvereinbarungen, -verträge, sondern bedingen Sie sich eine Überlegungszeit aus und lassen Sie sich zuvor umfassend von RA Büdenbender, Fachanwalt für Arbeitsrecht, beraten.

Wichtig für Arbeitgeber: keine voreiligen Kündigungen aus der Situation heraus. Lassen Sie sich unbedingt vorher beraten, um Fehlentscheidung(überhastete Entscheidungen) und dadurch finanzielle Nachteile zu vermeiden. Stellen Sie keine Mitarbeiter ohne vorher einen Arbeitsvertrag nach Ihren Bedürfnissen abzuschließen (z.B. befristet, Probezeit, etc).

RA Büdenbender als Fachanwalt für Arbeitsrecht bietet Ihnen:

Leistungen für den/die Arbeitnehmer/-in sowohl durch eine schnelle und kompetente Beratung als auch durch außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere

  • Kündigung (ordentlich, außerordentlich, fristlos, krankheitsbedingt, personenbedingt, verhaltensbedingt, betriebsbedingt etc)
  • Lohnkürzungen
  • Versetzungen
  • Änderungskündigung
  • Abmahnung
  • Arbeitsvertrag
  • Aufhebungsvertrag, Verhandlung mit dem Arbeitgeber
  • Mobbing
  • Befristung des Arbeitsverhältnisses
  • Urlaubsansprüche
  • Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit
  • Schwerbehindertenrecht
  • Prüfung und begleitende Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Prüfung, Bewertung und Verbesserung von Arbeitszeugnissen
  • Und vieles mehr

Leistungen für den/die Arbeitgeber/-in sowohl durch eine schnelle und kompetente Beratung als auch durch außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere

  • Kündigung von Arbeitsverhältnissen, Prüfung der Voraussetzungen
  • Abmahnung von Arbeitnehmern
  • Aufhebungsvertrag, Vorbereitung und Ausführung
  • Ausspruch von Abmahnungen und Kündigungen
  • Abwehr von Lohn- und Gehaltsforderungen
  • Abwehr von Mobbingvorwürfen
  • Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Aufhebungsverträgen
  • Abfindungsverhandlungen

Zitat:

Wenn Du im Recht bist, kannst Du Dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn Du im Unrecht bist, kannst Du Dir nicht leisten, sie zu verlieren.

Mahatma Gandhi


Fachanwalt Strafrecht

Sie sind Beschuldigter? Sagen Sie besser nichts!

Sie haben eine Vorladung der Polizei erhalten, die Steuerfahndung oder der Zoll stehen vor Ihrer Tür, Sie wurden von der Staatsanwaltschaft zur Vernehmung geladen, haben eine Ladung zu einer Hauptverhandlung erhalten, dann rufen Sie schnellstens RA Büdenbender an, er berät Sie sehr gerne schnell und kompetent (kostenlose Ersteinschätzung), bei Eilbedürftigkeit selbstverständlich bereits telefonisch). Nur so können Sie Fehler in der sehr wichtigen Anfangssituation vermeiden.

Sie sind in einen Konflikt mit den Ermittlungsbehörden geraten? Dann beachten Sie das oberste Gebot in Strafsachen!

REDEN IST SILBER, SCHWEIGEN IST GOLD.

Holen Sie unbedingt vorher den Rat eines versierten Strafverteidigers oder Fachanwaltes für Strafrecht ein, bevor Sie sich unbedacht äußern.

Hierzu gehören unter anderem:

– Vorladung/Anhörung der Polizei gegen Sie als Beschuldigten/Beschuldigte

– Haftbefehl

– Festnahme

– Durchsuchung

– Anklageschrift

– Strafbefehl

– Urteil

Scheuen Sie sich nicht, Herrn Rechtsanwalt Büdenbender, Fachanwalt für Strafrecht telefonisch (kostenlose Erstberatung) zu kontaktieren, um einen ersten Rat einzuholen. Die meisten Fehler werden am Anfang eines Ermittlungsverfahrens gemacht. Denn in solchen Situationen befinden Sie sich in einem Ausnahmezustand, während die geschulten Ermittlungsbeamten Ihnen in dieser Situation haushoch überlegen sind und Ihre Ausnahmesituation oftmals ausnutzen. Aufgrund dessen ist es umso wichtiger, sofort fachlichen Rat einzuholen. Wenn Sie einer Straftat bezichtigt werden, haben Sie immer das Recht, zu schweigen. Das gleiche gilt übrigens für Ihre Angehörigen.

In Notfällen (zB. Festnahme, Verhaftung, Hausdurchsuchung, Wohnungsdurchsuchung) können Sie RA Büdenbender auch jederzeit über die strafrechtliche Notfallnummer anrufen.

RA Büdenbender verteidigt Sie vor allen Strafgerichten im gesamten Bundesgebiet. Er stellt sich schützend vor Sie und steht Ihnen nicht nur während des gesamten Strafverfahrens vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung, wenn erforderlich auch im Berufungs- und Revisionsverfahren zur Seite.

Denn: 

Verteidigung ist Kampf.“
 „Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.“

Zitat Prof. Dr. Hans Dahs senior

Hinweis:  Damit Sie in unserer Kanzlei keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitten wir Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter unserer Rufnummer.

Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag, Dienstag und  Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Sie erreichen unserer Kanzlei mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn), kostenfreie Parkplätze finden Sie direkt vor unserem Kanzleigebäude. 

Karl-Ludwig Büdenbender ist gelistet in Rechtsanwälte Ehringshausen und Rechtsanwälte Deutschland.

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