
Rechtsanwalt H.- Wolfram Lehnert
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Ich freue mich, Sie auf meinem Profil bei www.anwalt.de begrüßen zu dürfen. In den folgenden Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich:
- Arbeitsrecht
Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Probezeit, Urlaub …
- Familienrecht
Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsberechnung, Vaterschaft …
- Verkehrsrecht
Bußgeldbescheid, Strafbefehl, Fahrverbot, Führerschein, MPU, Geschwindigkeitsübertretung, Schmerzensgeld, Unfallregulierung …
- Forderungseinzug
Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung sowie konsequente Verfolgung von Forderungen, Zwangsvollstreckung, Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche …
- Zwangsversteigerungsrecht
Wir begleiten Sie, sowohl als Miteigentümer - bei einer Teilungsversteigerung, als Eigentümer bei einer Zwangsversteigerung, als auch als potentieller Ersteher.
Die sinnvolle Beratung von Eigentümern, die sich der Zwangsversteigerung der Firmenimmobile, oder der des Familienheimes ausgesetzt sehen, liegt uns besonders am Herzen.
Geldinstitute sind oft schnell bei der Hand und wollen zeitnah Sicherheiten realisieren, die Sie einst zur Verfügung gestellt haben, durch Grundschuldeintragung bzw. der Vereinbarung einer Hypothek.
Schon zügig, nachdem das zugrunde liegende Darlehn Not leidend geworden ist, holt Ihre Hausbank die "Keule aus dem Sack". Sie geht aus dem Grundpfandrecht vor, wie es in der juristischen Fachsprache heißt.
Dies bedeutet, Ihr Geldinstitut stellt Antrag auf Zwangsversteigerung. Vielleicht nicht einmal gleich wegen der gesamten Darlehnsverbindlichkeit, sondern einfach einmal, um Sie "in Schwung zu bringen", aus den Zinsen !!!
Wichtig ist auf alle Fälle, bei derartigen Situationen nicht die Nerven zu verlieren und etwa Maßnahmen zu ergreifen - häufig wird davon berichtet - welche die entsprechende Immobilie unattraktiv für einen potentiellen Ersteher erscheinen lassen sollen. Ganz falsch wäre es auch, den Kopf in den Sand zu stecken und überhaupt nicht zu reagieren.
Vorausgesetzt, Sie setzen sich mit uns frühzeitig in Verbindung, im Idealfall bereits dann, wenn Sie Nachricht von dem Zwangsversteigerungsantrag Ihres Geldinstitutes haben, besser schon, wenn Ihnen Ihr Kreditsachbearbeiter mitgeteilt hat, dass es "keine andere Alternative" mehr für Ihr Geldinstitut gäbe.
Aus langjähriger Erfahrung in Zwangsversteigerungssachen und durch den Kontakt mit Fachleuten, die in der Lage sind, die insbesondere strategischen Überlegungen von Geldinstituten im Zwangsversteigerungsverfahren und davor zu analysieren und bei dem jeweiligen individuellen Sachverhalt einzuordnen, können wir Ihnen eine sehr weit reichende Hilfestellung bieten, bei der nicht selten noch möglichen Abwendung des Eigentumsverlustes an Ihrer Immobilie.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei sowohl auf die Wahrnehmung von Gesprächen mit Ihrem Geldinstitut - vor dem Versteigerungstermin - mit dem Ziel, dass Ihre Hausbank den Zwangsversteigerungsantrag zurück nimmt, als auch, gegebenen Falles auch auf die Teilnahme am Zwangsversteigerungstermin mit Ihnen, als Eigentümer - oder Miteigentümer bei einer Teilungsversteigerung.
Weitere Einzelheiten erörtern wir Ihnen gerne im Rahmen eines persönlichen Gespräches.
- Allgemeines Zivilrecht
Unter dem Begriff Allgemeines Zivilrecht fasse ich die im BGB geregelten Rechtsverhältnisse zusammen. Es sind dies insbesondere das allgemeine Vertragsrecht, die besonderen Schuldverhältnisse wie Kauf, Miete, Darlehen, Dienst- und Werkvertrag, das Bereicherungsrecht, das Recht der unerlaubten Handlungen und das Sachenrecht. Ich berate meine Mandanten bei der Gestaltung dieser Rechtsverhältnisse und bei der Durchsetzung ihrer vertraglichen Ansprüche. Dazu zählen auch die Forderungsbeitreibung und die Gläubigervertretung in der Insolvenz. Die Schlechterfüllung von Verträgen und die daraus resultierenden Ansprüche bilden einen Schwerpunkt meiner forensischen Tätigkeit in diesem Bereich. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Haftungsfälle aus unerlaubter Handlung.
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Unsere Kanzleiphilosophie:
- Der Mandant ist Mittelpunkt unseres Handelns.
- Wir nehmen uns Zeit für Sie.
- Wir greifen Ihre individuellen Fragen auf.
- Wir beraten Sie umfassend
Ausführliche fachliche Beratung und das Eingehen auf Ihre Probleme stehen im Mittelpunkt.
Um Ihr Anliegen in überschaubarer Zeit zur Zufriedenheit lösen zu können, wird großer Wert darauf gelegt, außergerichtlich zu verhandeln, zu schlichten und Konflikt vermeidend zu beraten.
Auf diese Weise soll, wenn möglich, der Gang zum Gericht vermieden werden. Denn durch die zunehmende Überlastung der Gerichte und der damit oft langwierigen Verfahren ist für viele eine gerichtliche Entscheidung in ferner Zukunft keine akzeptable Lösung mehr. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch vor allen Gerichten.
Neu:
Erstberatung für Privatpersonen bis maximal 30 Minuten für pauschal 80 € -z.B. wenn Sie gar keine Rechtsschutzversicherung oder einen Rechtsschutzversicherungsvertrag mit Selbstbeteiligung abgeschlossen haben.
RA Lehnert ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht und Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.
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