Rechtsanwalt Dr. Thorsten Meinert


Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Dr. Thorsten Meinert

Herzlich willkommen.

Bei meiner anwaltlichen Tätigkeit lege ich viel Wert auf eine gute, transparente und individuelle Beratung. Ich habe mich auf die Rechtsgebiete des privaten Bau- und Architektenrechts sowie des Vergaberechts (Recht der öffentlichen Auftragsvergabe) spezialisiert, um meine Mandanten in diesen Bereichen qualifiziert zu beraten und zu vertreten.

Durch eine effiziente Kanzleistruktur kann ich Ihnen eine schnelle und direkte Beratung sowie ein gutes Preis-Leistungsverhältnis anbieten.



  • Privates Baurecht
    (nach BGB und VOB/B)
    • Erstellung und Prüfung von Bauverträgen und Bauträgerverträgen
    • Baubegleitende Rechtsberatung
    • Beratung bei der Bewältigung von Bauablaufstörungen (Nachträge, Behinderungskosten)
    • Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen
    • Mängelrechte und Haftung
    • Beratung bei der Abrechnung von Bau-, Architekten- und Ingenieurverträgen
    • Führung von Bauprozessen und gerichtlichen Beweisverfahren
    • Beratung bei der Abwicklung von Bauverträgen in der Insolvenz
  • Architekten- und Ingenieurrecht
    • Erstellung und Prüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie Projektsteuerungsverträgen
    • Honorarrecht
    • Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen
    • Haftungsrecht
    • Versicherungsrecht
  • Vergaberecht
    (Recht der öffentlichen Auftragsvergabe)
    • Beratung für Auftraggeber und Bieter bei der Durchführung oder Teilnahme an Ausschreibungsverfahren nach der VOB/A, VOF oder VOL/A
    • Führung von Vergabeverfahren vor Vergabekammern und Gerichten


Rechtsanwalt Dr. Thorsten Meinert

Geboren 1961, verheiratet, zwei Kinder

Ausbildung / Qualifikation:

  • Kaufmännische Ausbildung zum Schifffahrtskaufmann
  • Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und Berlin
  • Dissertation zu einem rechtsvergleichenden Thema aus dem Privatversicherungsrecht in Hamburg
  • Studium in London (Stipendiat des Deutschen Akademischen Austauschdienstes)
  • Promotion der Universität Hamburg 1998
  • Zulassung als Rechtsanwalt 1995
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 2007

Fortbildung:

  • Erfolgreicher Abschluß Fachlehrgang Baurecht des Deutschen Anwaltsinstituts e.V. in Bochum 2003
  • Laufende fachliche Fortbildung

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (ARGE Baurecht)

Veröffentlichungen:

  • Das Bereicherungsverbot im deutschen Seeversicherungsrecht, Dissertation, Hamburg 1998 (veröffentlicht in der Reihe Versicherungsrechtliche Studien im Peter Lang Verlag )
  • Die Grenzen der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand und die Rechtsstellung privater Konkurrenten, in: Liber discipulorum für Prof. Dr. Gerrit Winter, 2002


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.ra-meinert-hamburg.de
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Kontakt

Adresse

Rechtsanwalt Dr. Thorsten Meinert
Kattjahren 24
22359 Hamburg

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040/60848958
Fax:
040/60848957

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T.Meinert@t-online.de
Internet-Adresse bei anwalt.de:
www.anwalt.de/ra-meinert-hamburg
Web:
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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Dr. Thorsten Meinert:
  • Bau- & Architektenrecht

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  • Bau- & Architektenrecht
  • Vergaberecht

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Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von 130 € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.

 

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Spezielle Sprachkenntnisse in:

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