Rechtsanwalt Christian Weger


Rechtsanwalt Christian Weger

Herzlich willkommen.
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.
In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.


  • Verkehrszivilrecht / Unfallregulierung
  • Verkehrsstrafrecht (z.B. Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht)
  • Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Geschwindigkeitsverstöße)
  • Sachmängelrecht (z.B. Probleme nach Fahrzeugkauf bzw.-verkauf)


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christian Weger

Seit dem Jahr 1998 bin ich in den o.g. Bereichen des Verkehrsrechts nahezu ausschließlich tätig. 2006 wurde mir seitens der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Befugnis verliehen, den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen.

Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht sowie meiner Spezialisierung hierauf. Als spezialisierter Einzelanwalt stehe ich Ihnen mit Rat und Tat bei Problemen im Verkehrsrecht zur Seite. Individuelle persönliche Betreuung und prompte Bearbeitung Ihres Falles sind für mich selbstverständlich.

Beachten Sie in allen Bereichen des Verkehrsrechts die goldene Regel, den Anwalt so früh wie möglich einzuschalten!

Dies gilt besonders für die Unfallregulierung. Ist erst einmal Ihrerseits Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufgenommen, kann der ganze Fall bereits unumkehrbar in falsche Bahnen gelenkt werden. Dies beginnt bereits bei der Auswahl des Gutachters. Auch bei anscheinend "klaren“ Fällen, z.B. Vorfahrtsverstoß des Schädigers oder Auffahrunfall, können sich mannigfaltige Schwierigkeiten ergeben, sowohl was die Haftungsfrage an sich, besonders aber was die Höhe des Schadens angeht. Nur der im Verkehrsrecht erfahrene Anwalt, der von Anfang an mit der Angelegenheit beauftragt war, kann die Regulierung in die richtigen Bahnen lenken, damit der Geschädigte nicht später zu unrecht auf einem Teil seines Schadens sitzen bleibt. Die oft geäußerte Meinung, „die Sache ist doch klar, dafür brauche ich doch keinen Anwalt“, wird spätestens dann in Zweifel gestellt, wenn die Versicherung bei der Schadenshöhe teilweise Abzüge vornimmt. Oft ist das Kind dann schon in den Brunnen gefallen.

Übrigens: Wußten Sie, daß die Vergütung des Anwalts im Rahmen des Verschuldens des Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung gezahlt werden muß? Bei vollem Verschulden der Gegenseite kostet Sie der Anwalt also keinen Cent und Sie benötigen noch nicht einmal eine eigene Rechtschutzversicherung! Warum wollen Sie sich also selbst mit der Versicherung des Gegners herumärgern...

Doch auch im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht kann man sich als Beschuldigter bzw. Betroffener durch unbedachte Aussagen vor der Polizei unnötig selbst belasten.

Nehmen Sie daher sofort nach einem verkehrsrechtlichen Ereignis Kontakt mit mir auf. In einem ersten unverbindlichen informatorischen Telefonat oder einer Email kann schnell die weitere Vorgehensweise, der Inhalt eines möglichen Mandats und die damit verbundene Kostenfrage unkompliziert geklärt werden.

Ich freue mich über Ihren Anruf oder Ihre Email.


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.ra-weger.de
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65193 Wiesbaden

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