Rechtsanwalt Stefan Lutz


Rechtsanwalt Stefan Lutz

Stefan Lutz, Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht

Telefon: 0421 / 3228890



  • Filesharing
    Sie haben eine Abmahnung erhalten, da Sie oder Ihre Kinder Filesharing betrieben haben sollen?
    Jetzt heißt es nichts unüberlegt zu tun und kühlen Kopf bewahren. Vereinbaren Sie daher rechtzeitig, möglichst noch vor Ablauf der in der Abmahnung genannten Frist, einen Besprechungstermin mit unserer Kanzlei. Sicherlich können wir auch Ihnen wie schon vielen vor Ihnen weiterhelfen.
  • Datenschutzrecht
    Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen, was Datenschutz und Direktmarketing oder CRM-Systemen zu tun hat. Was ist ein Datawarehouse oder Data-Mining? Arbeitnehmerdatenschutz? Auch hier bieten wir Ihnen unsere Beratung an.
  • Domainstreitigkeiten
    Wir begleiten Sie bereits vor Domainregistrierung in Ihrem Projekt. Beratung über Zulässigkeit von Domainnamen, Möglichkeit der Eintragung als Marke, Risikoanalyse bei Verwendung der Domain.
    Sie mussten feststellen, dass Sie bessere Rechte an einer Domain haben, diese jedoch bereits auf einen anderen registriert ist? Auch hier sind wir Ihnen gerne behilflich.
  • E-Commerce
    Das Recht des E-Commerce ist vielseitig und birgt auch viele Gefahren in sich. Entspricht der Online-Shop den gesetzlichen Vorgaben? Was muss hier alles eingehalten werden? Was darf, was muss? Wie sieht es mit wetbbewerbsrechtlichen Abmahnungen aus?
    Gerne beraten wir Sie bei der Erstellung und Überprüfung Ihres Onlineshops. Widerrufsbelehrung, vorvertragliche Informationspflichten, Datenschutzbestimmungen etc.
  • Urheberrecht
    In allen Fragen rund um das Urheberrecht, sei es als Rechteinhaber oder Verletzer von Urheberrechten, steht Ihnen die IT-Kanzlei jederzeit gerne zur Verfügung.
  • Wettbewerbsrecht
    Haben Sie Fragen zum Wettbewerbsrecht? Wurden Sie von einem Wettbewerber in Anspruch genommen? Wollen Sie selber gegen Mitbewerber vorgehen?
    Sprechen Sie uns an. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um das Wettbewerbsrecht. Insbesondere hat sich die Kanzlei auf das Wettbwerbsrecht im Internet spezialisiert. Dort sind Verstöße an der Tagesordnung und sind deshalb oft Mittelpunkt der wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung.
Stefan Lutz, Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main
  • Referendariat am Landgericht Darmstadt und am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
  • Zugelassener Rechtsanwalt seit April 2004
  • Seit 2005 Dozent an der VHS Bremen und für den Verein der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten in Bremen
  • 2007 erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang Informationstechnologierecht
  • 2008 Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Mitgliedschaften
Veröffentlichungen
  • Verteidigungsstrategien bei Filesharing-Abmahnungen, VuR 2010, S. 337 - 346
    Dieser Beitrag kann hier heruntergeladen werden (mit freundlicher Genehmigung des Nomos Verlags) 
  • Vertragsrechtliche Fragen des Cloud Computings, 2011 (ISBN (eBook): 978-3-640-92473-8;ISBN (Buch): 978-3-640-92490-5)
  • Identifizierung von Urheberrechtsverletzern - Zulässigkeit der Ermittlung von IP-Adressen durch Anti-Piracy Firmen, DuD 2012, 584 - 590
TV-Auftritte

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.hb-law.de

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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Stefan Lutz:
  • IT-Recht

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  • IT-Recht
  • Markenrecht
  • Musikrecht
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  • Wettbewerbsrecht

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Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von 200,00 € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.