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Herzlich willkommen.
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de. In den genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.
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Medizinrecht & Arzthaftungsrecht
Sind Sie Opfer eines Behandlungsfehlers und/oder Aufklärungsfehlers bieten wir kompetenten rechtlichen Beistand zur Erwirkung von Schmerzensgeld und Schadensersatz auf allen medizinischen Fachgebieten, wie z.B.
Geburtshilfe (Geburtsschäden!), Gynäkologie, Chirurgie, Neurochirurgie, Orthopädie, Kardiologie, Onkologie, Plastische Chirurgie (Schönheitsoperationen!), Zahnmedizin
Sozialrecht
Das Sozialrecht beinhaltet Ansprüche gegen Sozialversicherungsträger (Kranken-, Renten- und Unfallversicherer) wegen gesundheitlicher Schäden und körperlicher Beeinträchtigungen, die im Übrigen auch Folge eines ärztlichen Behandlungsfehlers sein können.
Dabei handelt es sich unter anderem um Ansprüche gegen
Krankenkassen z.B. auf Erstattung von Behandlungskosten und Zahlung einer Pflegerente Rentenversicherungsträger z.B. auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung Unfallversicherungen z.B. auf Anerkennung als Berufskrankheit bzw. Unfallfolge und/oder auf Zahlung einer Unfallrente dem Amt für Versorgung- und Familienförderung bzw. das Bundesland z.B. auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft und auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
Verkehrsrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Unter Verkehrsrecht wird insbesondere das Verkehrsunfallrecht verstanden und darunter wiederum die Klärung der Haftungsfrage und die Geltendmachung und Durchsetzung der dem Geschädigten zustehenden Ansprüche von Reparaturkosten, Wertminderung, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfallentschädigung und Mietwagenkosten sowie im Falle einer Verletzung von Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Entschädigung wegen Ausfall im Haushalt, Verdienstausfall u.a. Die Schadenspositionen bei Personenschäden sind dabei grundsätzlich identisch mit den Schadensfällen bei Arzthaftungsfällen.
Die Bearbeitung von Verkehrsunfällen erfolgt ebenfalls seit Kanzleigründung. Es besteht daher auch auf diesem Gebiet langjährige Erfahrung und großes Fachwissen. Letzteres wird fortlaufend ergänzt durch die ständige Beachtung der aktuellen Rechtssprechung und laufende Fortbildung. Dies garantiert eine schnelle und effektive Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Eine effektive Durchsetzung Ihrer Interessen erfolgt auch auf dem Gebiet des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts. Dieses Fachgebiet betrifft im Wesentlichen Bußgeldbescheide – mit und ohne Fahrverbot – wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Einhaltung eines zu geringen Abstandes und Missachtung von Rotlicht.
Unser Ziel ist es – und dies verfolgen wir hartnäckig -, den Erlass eines Bußgeldes zu verhindern bzw. die Beseitigung eines erlassenen Bußgeldbescheides zu erreichen oder zumindest eine wesentliche Verbesserung, z. B. die Aufhebung eines Fahrverbotes.
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Rechtsanwalt Friedrich Raab
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Seit über 25 Jahren vertreten wir die Interessen unserer Mandanten mit Erfolg. Garant dafür sind neben juristischen Fachkenntnissen regelmäßige Fortbildung, Erfahrung und Engagement. Auf dem Gebiet der Arzthaftung – unserem Tätigkeitsschwerpunkt - tragen zum Erfolg insbesondere auch fundiertes medizinisches Fachwissen und die Kooperation mit hochqualifizierten Medizinern verschiedener Fachrichtungen bei. Ein Beweis für die hohe Qualität unserer Arbeit und die dadurch erzielten Erfolge sind eine Vielzahl von uns erstrittener und teilweise veröffentlichter, richtungsweisender Urteile.
1984 Kanzleigründung 1985 Mitbegründer der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.
Mitgliedschaft in den Vereinen:
Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V. (AKG) Verein Schädel-Hirnpatienten in Not e.V Deutscher Anwaltverein Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrechtsanwälte im DAV
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Individuelle Beratung
Am Anfang steht eine umfassende Beratung. Dabei ist es für uns wichtig, aber auch selbstverständlich, auf die Belange des Mandanten individuell einzugehen. Neben der rechtlichen Beratung nehmen wir uns daher auch der persönlichen und sozialen Probleme an, welche mit dem Schadensfall einhergehen.
Zielgerichtete Mandatsbearbeitung
Nach der Erstberatung erfolgt die Beiziehung der Behandlungsunterlagen und deren sorgfältige Auswertung, erforderlichenfalls unter Einbeziehung kompetenter Fachärzte bzw. Gutachter.
Bei konkreten Hinweisen auf einen Behandlungsfehler und/oder Aufklärungsverstoß melden wir mit Nachdruck Schadensersatzansprüche an, führen Verhandlungen und leiten bei deren Scheitern ein gerichtliches Verfahren ein.
Selbstverständlich stimmen wir mit den Mandanten die einzelnen Schritte ab, ebenso kostenauslösende Maßnahmen. Jedes Mandat betreut Rechtsanwalt Friedrich Raab von der Erstberatung bis zum Abschluss persönlich. Dies bedeutet auch, dass er grundsätzlich alle Gerichtstermine selbst wahr nimmt.
Unsere Kanzlei liegt neben der Lorenzkirche (im Haus Küchen-Lösch - Haus mit grauer Fassade).
...Hinweis:
Damit Sie in meinem Büro in Nürnberg keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitte ich Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter meiner Rufnummer 0911/268226 .
Vielen Dank !
Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedrich-raab.de
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